Kartoffeln – Notfallzulassung Drahtwurm für Attracap

Für Attracap mit dem Wirkstoff Metarhizium brunneum Stamm C15 wurde ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung gemäß Artikel 53 für die Anwendung gegen Drahtwurm in Kartoffeln erteilt. Auf befallsgefährdeten Flächen darf das Produkt bei geringem bis mittlerem Befall ab dem 15. Februar bis zum 14. Juni 2017 für 120 Tage eingesetzt werden. Die zugelassene Menge wird auf 210 t für eine Behandlungsfläche von 7000 ha begrenzt.

Attracap enthält sowohl einen Lockstoff (Hefe = CO2) für Drahtwürmer als auch den insektenpathogenen Pilz Metarhizium brunneum.

Nachdem das Granulat im Boden Feuchtigkeit aufnimmt, beginnt die Lockstoffproduktion (über fünf Wochen) und das Wachstum der Pilzsporen aus den Kapseln he­raus. Angelockte Drahtwürmer infizieren sich bei Kontakt mit den Attracap-Kapseln und sterben je nach Temperatur und Bodenverhältnissen nach einigen Tagen ab.

Eingesetzt wird Attracap einmalig mit 30 kg/ha (= 4,8 x 1011 Sporen/ha) über einen Granulatstreuer als Streuanwendung in die offene Furche bei der Pflanzung. Eine Beregnung nach der Pflanzung wird empfohlen.

Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Zu Gewässern gilt der länderspezifische Mindestabstand. Eine Wartezeit wurde nicht festgelegt. Attracap ist auch für den Biobereich zugelassen. Attracap kann mit Monceren G, Monceren Pro, Proradix, Funguran oder Cuprozin kombiniert werden.

Die Ausbringung muss mit einem Granulatstreugerät erfolgen,

  • das mit einer separaten Abschaltvorrichtung der Dosiereinheit versehen ist,
  • das über einen dicht schließenden Deckel verfügt und
  • bei dem das Fallrohr in möglichst gerader Linie zum Applikationsschar verlegt ist.

Die geeigneten und aktuell gelisteten Geräte sind auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts (www.jki.bund.de ) einzusehen.

Die Dosiereinrichtung des Granulatstreugerätes ist rechtzeitig, mindestens jedoch 4 m vor Erreichen des Vorgewendes auszuschalten, um eine vollständige Bedeckung des Granulates sicherzustellen. Keine Ausbringung des Granulates bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s.

Sollten Granulate auf der Bodenoberfläche zu liegen kommen, so sind diese Granulate umgehend zu entfernen bzw. nachträglich einzuarbeiten.