Kartoffeln – Durch- und Zwiewuchs

16. Juli 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Kartoffeln – Gefahr von Durch- und Zwiewuchs: Aufgrund der trockenheißen Witterungsbedingungen der letzten Wochen besteht in anfälligen Sorten die Gefahr von Durch- und Zwiewuchs. Anschließende Niederschläge oder Beregnungsmaßnahmen fördern die Ausbildung von Symptomen. Dann sollte frühzeitig die Nebenwirkung des Keimhemmers Maleinsäurehydrazid genutzt werden. Optimaler Einsatzzeitpunkt ist, wenn etwa 80 bis 90 % des Bestandes eine Keimlänge von gerade gespitzt bis 5 mm aufweisen. Gute Wirkung noch bis 10 mm Keimlänge, ab 20 mm häufig keine ausreichende Wirkung mehr.

Optimal wäre es, wenn 80 % der Knollen bei kleinfallenden Sorten eine Mindestgröße von etwa 25 bis 30 mm und bei großfallenden Sorten von ca. 35 bis 40 mm erreicht haben. Ab diesem Zeitpunkt sind keine Ertragseinbußen zu erwarten. Wobei die Qualität wichtiger ist als der Ertrag, im Zweifelsfall muss früher behandelt werden.

Damit Maleinsäurehydrazid optimal wirken kann, müssen die Kartoffelpflanzen noch mindestens drei Wochen lang grünes Laub aufweisen, bei Hitze kann sich der Zeitraum verlängern. Die Anwendung sollte bis maximal 25 °C erfolgen. Bei heißem Wetter sind die Spritzungen in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden zu verlegen. Innerhalb der nächsten 24 Stunden nach der Behandlung sollte keine Beregnung erfolgen bzw. kein Regen fallen.

Es empfiehlt sich Maleinsäurehydrazid möglichst solo auszubringen, denn Tankmischung mit Fungiziden, Additiven oder Blattdüngern haben sich häufig als problematisch erwiesen. Die Kombination mit Curzate M WG und Shirlan ist aber möglich. Eine Wartezeit von 21 Tagen ist zu beachten.

Aufgrund der Rückstandsproblematik ist es unerlässlich, zuvor mit der abnehmenden Hand abzuklären, ob ein Einsatz von Maleinsäurehydrazid erwünscht ist.

Aktuell bestehen Zulassungen (bis 31. Oktober 2019) für die Mittel Fazor und Himalaya 60 SG mit jeweils 5 kg/ha einmalig in 500 l/ha Wasser.

Die Zulassungen für Itcan, Crown und Himalaya sind zum 31. Oktober 2018 ausgelaufen. Es gilt eine sechsmonatige Abverkaufsfrist und eine zwölfmonatige Aufbrauchfrist, das heißt, ein Einsatz dieser drei Mitteln ist nur noch 2019 möglich.