Kartoffeln – bei der Keimhemmung mit Chlorpropham beachten

Der als Wachstumsregler eingestufte Wirkstoff Chlorpropham (CIPC) unterdrückt die Zellteilung in den Augen und damit das Wachstum der Keime an den Knollen. Dafür ist eine bestimmte Wirkstoffkonzentration auf den Knollen erforderlich, sonst setzt die Keimbildung wieder ein.

Wichtig ist, dass die Behandlung vor Beginn der Keimung erfolgt und dass nur gesunde, schalenfeste, ausgereifte und trockene Kartoffeln, die möglichst frei von Erde sind, behandelt werden, ansonsten besteht die Gefahr von Schalenbrand. Bei bereits gekeimten Kartoffeln kann das Keimwachstum nach dem Einsatz von CIPC zwar verlangsamt werden, aber gleichzeitig steigt die Gefahr der Innenkeimung.

Weitere Risikofaktoren für eine stärkere Innenkeimung sind ein zu hoher Erd­anteil im Erntegut, ein sehr stark abgesetzter Kartoffelstapel und eine ungleichmäßige Luftverteilung im Lager.

Bewährt hat sich die Kombination aus Behandlungen bei Einlagerung und dem Heißnebelverfahren im Lager. Bei der ersten Behandlung müssen ausreichende Wirkstoffmengen ausgebracht werden, um die Initialwirkung zu erzeugen. Dabei ist eine unterschiedliche Verträglichkeit der Sorten zu beachten.

Bei reinen Nebelapplikationen muss auf eine ausreichende Startmenge geachtet werden. Mit CIPC behandelte Kartoffeln müssen im Direktverkauf gekennzeichnet werden.

Behandelte Kartoffeln getrennt von Pflanzkartoffeln lagern! Zur Vermeidung von Keimschäden Pflanzkartoffeln nicht wirkstoffhaltigen Nebel bzw. Ventilationsluft aussetzen und nicht in vernebelten Räumen oder gemeinsam mit behandelten Partien lagern.