Kartoffel — Hinweis zu Chlorpropham

15. Oktober 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Kartoffel – Hinweis zum Einsatz von Chlorpropham: Die Firma Certis informiert, dass sich als Folge der Nichtgenehmigung des Wirkstoffes Chlorpropham die Rückstandshöchstgehalte nach Ende der Aufbrauchfrist am 8. Oktober 2020 verringern. Über die Absenkung der Rückstandshöchstgehalte in Kartoffeln ist auf europäischer Ebene noch nichts entschieden. Daher ist bislang keine verbindliche Aussage zur Höhe der nach Ende der Aufbrauchfrist geltenden Grenz­werte möglich. Im ungünstigsten Fall fallen diese auf ein Niveau von 0,01 mg/kg Kartoffeln (Nachweisgrenze). Es wird auf europäischer Ebene an der Definition und Festsetzung eines temporary MRL (tMRL= Übergangsgrenz­wert) gearbeitet; ein entsprechendes Dossier dazu ist bereits eingereicht. Jedoch ist das Inkrafttreten, die Höhe des daraus resultierenden tMRL und auch der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch unklar. Um jegliches Risiko, die in der Zukunft neu festgesetzten Grenzwerte zu überschreiten, zu verhindern, empfiehlt die Firma Certis die Chlorprophamhaltigen Produkte Gro-Stop 1%DP, Gro-Stop Basis, Gro-Stop Ready und Gro-Stop Fog in der Lagerperiode 2020/2021 nicht mehr einzusetzen.