Grünland – Unkraut zeitig regulieren
2. April 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche
Ist jetzt schon die Fläche stark mit Ampfer verunkrautet und eine Beerntung oder Nutzung vor der Ampfersamenreife (Aussamung) nicht wahrscheinlich, sollte bald eine Maßnahme erfolgen. Die Wirkung wird aber aufgrund der doch jetzt unterschiedlich weit entwickelten Ampferpflanzen nicht so gut wie die Anwendung nach dem ersten oder zweiten Schnitt sein. Nach einem Schnitt ist die Entwicklung des Unkrautes gleichmäßiger und es kann der optimale Bekämpfungstermin zur voll entwickelten Rosette genutzt werden.
Die Verwendung einer geeigneten Qualitäts-Standard-Nachsaatmischung ist die Grundlage einer guten Nachsaat. Die Sortenempfehlungen können unter https://www.landwirtschaftskammer.de/riswick/pdf/qsm-gruenland-mittelgebirgslage.pdf oder https://www.landwirtschaftskammer.de/riswick/pdf/qsm-gruenland.pdf nachgelesen werden.