Grünland — Notfallzulassung für Steward gegen Tipula

31. März 2020 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Ein Befall mit Tipulalarven ist an immer größer werdende Kahlstellen (nesterweise) im Grünland zu erkennen. Fotos: Winkelheide Larven Die bis zu 4 cm langen, graubraunen, walzenförmigen Tipulalarven kommen nachts an die Oberfläche und fressen dort den Auwuchs ab. (Bildquelle: Winkelheide)

Grünland – Notfallzulassung für Steward gegen Tipula: Das BVL hat eine Notfallzulassung für das Insektizid Steward (B1) gegen die Wiesenschnake (Tipula) in Wiesen und Weiden erteilt. Die Zulassung beschränkt sich auf die Zeit vom 18. März 2020 bis zum 15. Juli 2020 für 120 Tage. Die zugelassene Menge wird auf 8875 kg, ­ausreichend für etwa 35 500 ha Wiesen und Weiden begrenzt. Die Auflagen und Beschränkungen sind auf der Internetseite des BVL nachzulesen und zu beachten:

  • Einsatzgebiet: Grünland;
  • Anwendungsbereich: Freiland;
  • Stadium des Schadorganismus: Larven;
  • Anwendungszeitpunkt: Frühjahr, nach Warndienstaufruf, Flächen mit Starkbefall;
  • Stadium der Kultur: Nachauflauf;
  • Maximale Anwendung: in dieser Anwendung 1 Mal, für die Kultur bzw. je Jahr 1 Mal;
  • Aufwand: 0,25 kg/ha in 300 bis 600 l Wasser/ha;
  • Wartezeit Wiesen und Weiden: 7 Tage.

Die bis zu 4 cm langen, graubraunen, walzenförmigen Tipulalarven kommen nachts an die Oberfläche und fressen dort den Auwuchs ab. (Bildquelle: Winkelheide)

Ein Starkbefall liegt vor, wenn im Frühjahr über 100 Larven/m² gefunden werden. Der Besatz kann wie folgt festgestellt werden: Mit dem Spaten Grassoden etwa 10 cm tief ausstechen. Diese Grassoden in einer Salzsolelösung (1 kg Salz/ 5 l Wasser) eintauchen. Nach etwa 20 Minuten schwimmen die Larven obenauf und lassen sich zählen. Werden in einer Grassode von 20 cm mal 20 cm Länge und 10 cm Tiefe mehr als 4 Larven gefunden, so liegt ein Starkbefall vor.

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