Grünland - Mit Schröpfschnitt Herbizidmaßnahme vorbereiten

3. Juni 2020 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Herbizidmaßnahme vorbereiten: Während Gras und wohlschmeckende Kräuter gern gefressen werden, bleiben Unkräuter wie Ampfer und Disteln auf Weiden meist stehen. Die Pflanzenentwicklung dieser Unkräuter ist sehr unterschiedlich weit und reicht vom Auflauf bis zur Blüte bzw. bis zur Samenbildung.

Diese Tatsache erschwert den optimalen Einsatztermin der Herbizide, der bis spätestens zur Blüte der nicht erwünschten Pflanzen erfolgen sollte. Gute und nachhaltige Wirkungsgrade werden erreicht, wenn sich möglichst viele Unkräuter im optimalen Bekämpfungsstadium befinden. Dazu sollten Disteln etwa 20 bis 30 cm hoch sein, was in etwa dem Blütenknospenstadium entspricht, und der Ampfer sich im Rosettenstadium bis zum Pflanzenstadium, 10 bis 20 % Blütenstände geschoben, befindet. Diese Vorbereitung kann durch einen Reinigungsschnitt oder ein Abmulchen der Fläche erreicht werden.

Nach dieser Maßnahme (etwa drei bis fünf Wochen später) sollte möglichst bei wüchsigen Witterungsbedingungen und optimaler Größe der Unkräuter behandelt werden.

Eine Bekämpfung von Ampfer ist mit zum Beispiel 2 l/ha Lodin möglich. Sollte neben diesem Unkraut auch die Distel vorkommen, so ist Kinvara mit 3 l/ha Aufwandmenge das Mittel der Wahl. Eine Anwendung bei warmer Witterung und bei hoher Luftfeuchtigkeit erhöht den Bekämpfungserfolg. Gegen Ampfer, Brennnessel und Löwenzahn empfiehlt sich der Einsatz von 2 l/ha Ranger. Sollten alle oben aufgeführten Unkräuter in bekämpfungswürdiger Menge vorkommen, so kann Simplex eingesetzt werden, wenn die besonderen Auflagen und Anwendungsbestimmungen dieses Herbizides eingehalten werden können.

Da durch eine Herbizidmaßnahme auch erwünschte Kräuter dezimiert werden, sollte die Einzelpflanzen- oder Horstbehandlung der Ganzflächenbehandlung vorgezogen werden. Entstandene Narbenlücken sind durch eine geprüfte QS-Weidelgrasmischung mit der Spezifikation GV/GV-Klee oder GV-spät, so wie diese von der Landwirtschaftskammer NRW empfohlen werden, nachzusäen.