Grünland — Bekämpfung von Jakobskreuzkraut

24. März 2020 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Aktuell haben Einzelpflanzen des Jakobskreuzkrauts das Rosettenstadium erreicht. (Bildquelle: Winkelheide)

Grünland – auf Jakobskreuzkraut kontrollieren: Schon jetzt sind vereinzelt Jakobskreuzkrautpflanzen im Randbereich vom Grünland zu finden. Kommen die Pflanzen zur Fruchtreife, so erfolgt eine Ausbreitung über die flugfähigen Samen in Narbenlücken. Sie finden dort günstige Wuchsbedingungen vor. Zur Keimung benötigt der Samen offenen Boden. Das erklärt das verstärkte Auflaufen in schlecht gepflegtem und mangelernährtem Grünland. Die Ausbreitung dieser Giftpflanze kommt nicht von heute auf morgen. In wenigen Jahren kann eine Fläche hochgradig belastet sein.

Einzelpflanzen können mechanisch ausgestochen oder mit dem Dochtstreichgerät (33%ige glyphosathaltige Mischung) reguliert werden. Der Einsatz vom Dochtstreichgerät muss sehr sorgfältig erfolgen, damit nicht zusätzlich Narbenlücken entstehen. Dort, wo es erlaubt ist, kann zur Flächenbehandlung 2 l/ha Simplex zum Einsatz kommen. Versuche der Landwirtschaftskammer zeigen, dass sich die Giftpflanze im frühen Bereich (Rosettenstadium) bis zum Zeitpunkt des Stängelschiebens relativ gut mit diesem Herbizid bekämpfen lässt. Bei der Anwendung von Simplex müssen aber unbedingt alle Anwendungsbestimmungen/Auflagen/Wartezeiten des Mittels Beachtung finden. Anwendungen von Simplex nur auf Flächen mit dauerhafter Weidenutzung oder nach dem letzten Schnitt. Keine Schnittnutzung (Gras, Silage oder Heu) im selben Jahr nach der Anwendung. Futter (Gras, Silage oder Heu), das von mit Simplex behandelten Flächen stammt, sowie Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Futter von behandelten Flächen stammt, darf nur im eigenen Betrieb verwendet werden. Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Futter (Gras, Silage oder Heu) von mit Simplex behandelten Flächen stammt, darf nur auf Grünland, zu Getreide oder Mais zum Einsatz kommen. Bei allen anderen Kulturen sind Schädigungen nicht auszuschließen. Gärreste aus Biogasanlagen, die mit Schnittgut (Gras, Silage oder Heu), Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, die von mit Simplex behandelten Flächen stammen, betrieben werden, dürfen nur auf Grünland, in Getreide oder in Mais ausgebracht werden. Bei Umbruch nach der Anwendung sind Schäden an nachgebauten Kulturen möglich. Beim Umbruch im Jahr nach der Anwendung nur Getreide, Futtergräser oder Mais nachbauen. Kein Nachbau von Kartoffeln, Tomaten, Leguminosen oder Feldgemüsearten innerhalb von 18 Monaten nach der Anwendung. Bei Vorhandensein von Jakobskreuzkraut oder anderen giftigen Pflanzen auf der mit Simplex zu behandelnden Fläche, darf diese nach der Behandlung erst nach vollständigem Absterben und Verfaulen der Pflanzen beweidet werden. Das Abräumen des Schnittgutes nach dem Schnitt ist nur erlaubt, wenn es danach nicht verfüttert wird.

Vorbeugende Maßnahmen sind:

  • Wechsel von Schnitt und Weidenutzung,
  • Standweiden intensiv nutzen und pflegen,
  • regelmäßig ausputzen,
  • sorgfältige Pflege der Narbe, walzen, abschleppen, nachmähen,
  • Nachsaaten konsequent durchführen,
  • sorgfältige Düngung und Förderung der Untergräser,
  • Trittschäden vermeiden,
  • Grünlandnarben Zeit zur Regeneration geben.