Grünland

8. Mai 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche

Auf Jakobskreuzkrautpflanzen achten: Soll der Grünlandaufwuchs als Silage oder Heu genutzt werden, muss der Aufwuchs möglichst frei von Jakobskreuzkrautpflanzen sein. Zum einen, weil die Giftstoffe bei der Konservierung nicht abgebaut werden und zum anderen, weil die Tiere im Stall mangels Auswahl an Futter belastetes Material aufnehmen. Auf der Weide können die Tiere aussuchen, was sie fressen und vermeiden somit in der Regel eine übermäßige Aufnahme.

Da die Ausbreitung von Jakobskreuzkraut aus dem Randbereich von Böschungen erfolgt, sind diese Bereiche jetzt verstärkt zu kontrollieren. Konnten aus dem Samen heraus Pflanzen vom letzten Jahr auflaufen, so befinden sie sich jetzt im Rosettenstadium. Eine Regulierung ist grundsätzlich mechanisch oder chemisch möglich. Bei geringem Auftreten können Einzelpflanzen herausgerissen oder ausgestochen werden. Diese Arbeit ist sorgfältig durchzuführen, da Jakobskreuzkraut aus den im Boden verbliebenen Wurzelresten erneut austreiben kann. Tragen sie bei der Arbeit zum eigenen Schutz dazu bitte Handschuhe, da die gesamte Pflanze giftig ist.

Das Rosettenstadium ist der optimale Anwendungstermin zur chemischen Regulierung des Jakobskreuzkrautes. Sehr gute Bekämpfungserfolge werden nur mit dem sehr breit gegen Unkräuter wirkenden Simplex erreicht. Der Einsatz stellt einen großen Eingriff in die Pflanzengesellschaft dar und sollte sich auf das erforderliche Maß beschränken. Die vielen Auflagen und Einschränkungen lassen in weiten Bereichen zudem keine Anwendung zu. Die Verwendung von Simplex ist unter anderem nur auf Flächen mit dauerhafter Weidenutzung bzw. nach dem letzten Schnitt möglich.

Hält sich die Verunkrautung mit Jakobskreuzkraut noch in Grenzen, so können Einzelpflanzen mit der Rückenspritze unter Verwendung einer 1-%-Simplexlösung (100 ml Simplex in 10 l Wasser) bekämpft werden. Doppelbehandlungen durch die Zumischung von Markierfarbe oder auffälliger gelber oder roter Wasserfarbe vermeiden.

Bis zum 30. Juni 2019 dürfen noch Restmengen von Banvel M (Aufbrauchfrist), falls vorhanden, eingesetzt werden. Hiermit ist es auch möglich, diese Unkrautpflanze ausreichend zu regulieren.

Blühende Pflanzen dürfen nicht zur Aussamung gelangen. Gelingt es nicht, so sind sehr langfristige mühselige Reparaturbemühungen erforderlich.