Greening – Bestimmungen beachten

16. Juli 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Wichtig – Greeningbestimmungen beachten: Auf Flächen, die im Rahmen des Greenings mit Zwischenfrüchten als ökologische Vorrangflächen angemeldet sind, darf nach der Ernte der Hauptfrucht bis zum 15. Februar des Folgejahres kein Pflanzenschutz aufgebracht werden. Hier ist also ein Glyphosateinsatz nicht erlaubt.