Glyphosat — Vorerntebehandlung

30. Juni 2020 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Glyphosat-Vorerntebehandlung: In den vergangenen Jahren ist es zu einer deutlichen Einschränkung der Einsatzbedingungen glyphosathaltiger Produkte gekommen. Es gilt die Einhaltung eines 40-tägigen Abstandes zwischen Spritzungen, sofern diese in ihrer Gesamtaufwandmenge reiner Glyphosatprodukte und/oder anderer glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreiten (NG352).

Zur Vorernteanwendung im Getreide ist eine Anwendung nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von

  • Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder
  • Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen

eine Beerntung nicht möglich ist (WA 700/WA 701/WA 7012).

Einsatztermin: ab EC 89, das heißt, sobald die Vollreife erreicht ist und der Fingernagelabdruck auf dem Korn irreversibel ist. Beachten Sie die Einhaltung der Wartezeit, die je nach Produkt 7 bis 14 Tage betragen kann. Je nach Witterung sind für eine gute Wirkung mindestens 10 bis 14 Tage notwendig.

Aufwandmenge: an Verunkrautung bzw. Zwiewuchsstärke anpassen:

  • Gräser, Gerstenzwiewuchs: 1250 g/ha Glyphosat (70 %)
  • Unkräuter, Weizenzwiewuchs: 1440 g/ha Glyphosat (80 %)
  • Wurzelunkräuter, Windenknöterich: 1800 g/ha Glyphosat (100 %)

Rückstandshöchstgehalte von Glyphosat in Honig beachten. In erntereifen Getreidebeständen, wo Kornblumen, Klatschmohn oder andere Unkräuter blühen, ist auf eine Sikkation zu verzichten. Da Glyphosat langsam wirkend ist, sind beispielsweise blühende Kornblumen noch mehrere Tage nach dem Glyphosateinsatz für Bienen attraktiv. In diesem Fall sollten Maßnahmen zur Ernteerleichterung auf das notwendige Maß beschränkt werden. Wichtig ist: Glyphosathaltige Produkte dürfen nicht zur Steuerung des Erntezeitpunktes in Getreide eingesetzt werden.

Die Applikation glyphosathaltiger Produkte darf nicht in Braugerste und in Beständen zur Saatgutvermehrung erfolgen. Hier kann die Keimfähigkeit beeinträchtigt werden.

Die Wasseraufwandmenge sollte 200 l/ha nicht überschreiten.

Die Vorernteanwendung im Raps ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine Beerntung durch Unkrautdurchwuchs oder extremen Zwiewuchs auf anderen Wegen nicht zu gewährleisten ist.

Behandelt werden sollten auch hier nur Teilflächen, die betroffen sind. Sobald 50 % der Schoten ausgereift sind (Samen schwarz und hart), kann der Einsatz erfolgen.

Die Vorernteanwendung in Ackerbohnen und Futtererbsen kann etwa 14 Tage vor der Ernte, das heißt, sobald 50 % der Hülsen reif und dunkel sind und die Körner >30 % Feuchte enthalten, erfolgen.

Hinweis: Ratsam ist es, vor der Applikation ein Foto von der zu behandelnden Fläche aufzunehmen, welches im Falle von Rückfragen als Absicherung dienen kann.

Getreide – Befallsgeschehen in ausgewählten Sorten: Bis auf Gelbrost, beispielsweise in den Sorten Benchmark und Kashmir, waren die Weizenbestände in NRW in diesem Frühjahr sehr gesund. Neben einem nicht relevanten Befall mit anderen Pilzkrankheiten bildet Gelbrost auch in der Triticale die dominierende Krankheit, vorkommend überwiegend in Lombardo, die in geringem Maß auch Braunrost zeigte. Hier war der Gelbrost oftmals deutlich stärker als im Weizen – auch in tolerant bis mittel-anfälligen Sorten. Teils nur in Lombardo, teils in allen bonitierten Sorten, wurden auch die Ähren vom Gelbrost befallen. Leuchtend gelb-orange Pusteln können hier aktuell an einigen Standorten bei Loslösen der Spelze vom Korn im Spelzeninneren gesichtet werden. Mit Blick in die Gerstenbestände, konnten Infektionen mit Zwergrost beobachtet werden. Roggen zeigte sich besonders gesund. Hier waren nur vereinzelt sehr kleine Pusteln von Braunrost zu finden, ebenso wie Rhynchosporium-­Blattflecken.

In der Tabelle ist detailreich sichtbar, in welchem Ausmaß die Krankheiten unter welchen Sorten vertreten sind. Die Boniturtermine dieser Ergebnisse lagen je nach Standort zwischen dem 16. und 23. Juni.

Triticale, wie hier am Standort Merfeld, wurde dieses Jahr auch in der Ähre von Gelbrost befallen. Hierbei handelt es sich nicht um einen Befall mit Ährenfusarien. (Bildquelle: Böckenförde)