Getreide – Läusebefall, Herbizidmaßnahmen

9. Oktober 2018 – Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Gefahr der Virusübertragung durch Läuse: Aktuell wird erster Läusebefall in Wintergerste in EC10 bis 11 in milden Lagen beobachtet (Bild links vom 7. Oktober). Bei kühler Witterung sitzen die Läuse tief unten und zum Teil im noch eingerollten jungen Blatt. Der Besatz ist aber noch gering und es wurden nur wenige Jungläuse (Koloniebildung) abgesetzt. Dieses kann sich bei vorausgesagter warmer, sonniger und windstiller Witterung aber zügig ändern. Dann werden die Läuse auch besser sichtbar, da sie sich auf die Blattspreiten setzen. Deswegen sind insbesondere früh gesäte Wintergerstenbestände, die jetzt schon das 1- bis 2- Blatt-Stadium erreicht haben, zu kontrollieren. Wird an jeder zehnten Pflanze eine Laus entdeckt, so sollte eine Maßnahme eingeleitet werden. Geeignet sind die zugelassenen Pyrethroide zur Vektorenbekämpfung (z.B. Karate Zeon mit 75 ml/ha). Muss so früh und bei milden Temperaturen gegen Läuse behandelt werden, kann keine Dauerwirkung erwartet werden, sodass nachfolgende Kontrollen bis zum Vegetationsende notwendig werden.

Vielfach wird man mit der Behandlung, wenn überhaupt erforderlich, bis zur nächsten Woche bei dann kühlerer Witterung warten können. Bei kühler Witterung bis maximal 16 °C reicht in der Regel eine Behandlung mit dann langer Dauerwirkung.

Ackerfuchsschwanz bekämpfen: Die trockene Witterungsphase hält an und beeinflusst weiter den Herbizideinsatz. Generell gelten weiter die Hinweise der letzten Woche und es empfiehlt sich die gute Bodenstruktur plus Restfeuchte im Oberboden und Tau für Herbizidmaßnahmen gegen Fuchsschwanz zu nutzen. Behandlungen an den sehr warmen Tagen sollten jedoch möglichst vermieden werden.