Getreide – beim Einsatz von Glyphosat zur Ernteerleichterung Anwendungsbestimmungen beachten

Maisbestände sehr unterschiedlich entwickelt / Sehr gute Bestände bis Totalausfälle / Stärkeeinlagerung läuft / Erster Probeschnitt

Glyphosat darf nur dann eingesetzt werden, wenn es darum geht, Schäden vorzubeugen. Eine Behandlung ist grundsätzlich nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen eine Ernte wegen Unkrautdurchwuchs in lagernden Stellen oder wegen Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen nicht möglich wäre.

Verboten ist der Einsatz zur Steuerung des Erntetermins oder zur Optimierung des Druschs. Bei der Spätanwendung sind außerdem die entsprechenden Wartezeiten und weiteren Auflagen der Einzelmittel zu beachten!