Getreide: Abschlussbehandlung, Insektizideinsatz, Flugbrand

21. Mai 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche

Triticale – Abschlussbehandlung mit Fusariumwirkung: Triticale schiebt vielfach die Ähre. Mit der Zielrichtung Fusariumwirkung wird die Abschlussbehandlung in die Ähre/Blüte platziert. Ganz besonders, wenn Triticale nach Mais steht. Hängen erste Staubbeutel aus den Ähren und stellt sich feuchtwarme Witterung ein, sollte um die Infektionswitterung die Maßnahme platziert werden. Gegen Fusarium und Septoria nodorum empfehlen sich vornehmlich Carboxamid-Kombinationen wie 0,6 l/ha Elatus Era + 0,2 l/ha Sympara + 1 l/ha Osiris oder bei Mehltau 0,6 l/ha Elatus Era + 0,2 l/ha Sympara + 0,6 l/ha Ceralo. Wurde bereits mit Carboxamiden vorbehandelt, sollte diese Wirkstoffgruppe nicht ein weiteres Mal zum Einsatz kommen. Alternativ sind dann 1,5 l/ha Osiris + 0,5 l/ha Prosaro oder bei Mehltau 1,75 l/ha Osiris + 0,6 l/ha Gladio einzusetzen. Stellt sich keine passende Witterung für Fusariuminfektionen ein, darf etwas reduziert z.  B. mit 0,6 l/ha Elatus Era + 0,2 l/ha Sympara oder mit 2 l/ha Osiris gearbeitet werden.

Weizen – Fahnenblattstadium erreicht: Weizen schiebt das Fahnenblatt und in frühem Grannenweizen bereits die Grannen. Falls Weizen in Fruchtfolgen mit Mais steht, sollte zum Fahnenblattschutz zur Blüte eine fusariumwirksame Behandlung erfolgen. Falls bisher zur Blattbehandlung noch keine Carboxamide eingesetzt wurden, eignen sich diese gut zur Abschlussbehandlung. Wenn ja, sollten Azolkombination verwendet werden, da Carboxamide nur ein Mal pro Saison eingesetzt werden dürfen. Weiter gelten die Hinweise der letzten Woche.

Weitere Informationen zur Abschlussmaßnahme in Weizen und Triticale finden Sie im aktuellen Wochenblatt, Folge 21.

Winterweizen – kein Insektizid zumischen: Der Läusedruck in Winterweizen ist sehr unterschiedlich. In der Regel ist der Bekämpfungsrichtwert von 20 % befallene Halme bis Stadium BBCH 51 bis 59 (Ährenschieben) noch nicht erreicht. Bei der jetzt anstehenden Fungizid-Abschlussspritzung ist das Zumischen eines Insektizides nicht angeraten, weil neben den Läusen auch Nützlinge bekämpft werden. Ohne Gegenspieler entwickelt sich eine nachfolgende Läusepopulation viel schneller und erfordert unnötig weitere Maßnahmen.

Sind die Ähren BBCH 61 bis 75 geschoben, so gilt der Bekämpfungsrichtwert von 3 bis 5 Getreideläusen/Ähre oder 50 bis 80 befallene Halme.

Bei der Großen Getreideblattlaus wie auch beim Rothalsigen Getreidehähnchen, liegen in Deutschland erste Nachweise von Resistenz gegen Pyrethroide vor. Deswegen sollte auf Insektizide einer anderen Wirkstoffklasse zurückgegriffen werden. Zugelassen gegen Läuse sind zum Beispiel Pirimor (B4), Teppeki (B2), Biscaya (B4) oder Danadim (B1).

Flugbrand in Gerste (Bildquelle: Droste)

Flugbrand in Gerste: Die Krankheit ist in diesem Jahr häufiger zu finden. Was man in diesem Jahr sieht, sind Infektionen aus dem Jahr 2018. Normalerweise wird der Erreger, der im Korn sitzt, durch die Saatgutbeizung abgetötet. Unter sehr trockenen Bedingungen werden die Beizmittel aber nicht ausreichend tief ins Korn verlagert. So kommt es in Jahren mit trockenen Bedingungen im Herbst trotz Beizung zu Befall.

Hybridgerste ist häufig stärker betroffen. Während der Produktion der Hybridgerste ist die Pollendichte geringer. Während der Blüte konkurrieren die Gerstenpollen mit den Flugbrandsporen um die Befruchtungsstellen. Ist wenig Pollen vorhanden, steigt die Chance für „Fremdbefruchtung“. In der Fütterung macht der Befall keine Probleme, zumal die Sporen auch bis zur Ernte abgefallen oder verweht worden sind. Das Erntegut befallener Schläge sollte allerdings nicht als Saatgut verwendet werden.