Gebrauchsanweisung immer lesen

Kontrollieren Sie vor dem Einsatz die Zulassung der Pflanzenschutzmittel. Den Zulassungsnummern vorangestellte Generationsnummern geben Aufschluss über Wiederzulassungen. Pflanzenschutzmittel mit der alten Zulassung sind nach der sechsmonatigen Abverkaufsfrist nicht mehr verkehrsfähig und dürfen nach der zwölfmonatigen Aufbrauchfrist nicht mehr eingesetzt werden.

Wird bei Betriebskontrollen festgestellt, dass ein Pflanzenschutzmittel nach Ende der Aufbrauchfrist eingesetzt wurde, gilt das als Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und somit als Ordnungswidrigkeit. Deswegen: Keine Lagerbestände über den Bedarf hinaus aufbauen.

Immer zuerst alte Pflanzenschutzmittel aufbrauchen, bevor neue gekauft werden. Abgelaufene Pflanzenschutzmittel nach der Aufbrauchfrist fachgerecht entsorgen. Nähere Informationen über den Zulassungsstand einschließlich der Generationsnummer finden Sie im Internet unter www.bvl.bund.de in der Rubrik Häufig gesucht/Zugelassene Pflanzenschutzmittel.