Fortbildung Pflanzenschutz

24. Juli 2018 – Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenbau für diese Woche.

Sachkunde im Pflanzenschutz - rechtzeitig fortbilden Der zweite Fortbildungszeitraum 2016-2018 endet bald. Wer bis dahin noch nicht an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme zur Sachkunde im Pflanzenschutz teilgenommen hat und weiter im Pflanzenschutz (Anwendung, Beratung, Verkauf) tätig bleiben möchte, muss sich rechtzeitig um eine geeignete Veranstaltung kümmern. Erfahrungsgemäß sind die Veranstaltungen schnell ausgebucht.

Aktuelle Informationen zu anerkannten Fortbildungsveranstaltungen finden Sie im Internetangebot der Landwirtschaftskammer NRW unter: http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/sachkunde/fortbildungsverpflichtung.htm.

Grundsätzliches zum Sachkundenachweis – Pflanzenschutz nur mit Karte. Wer Pflanzenschutzmittel ausbringt, andere über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln berät oder Mittel abgibt, muss sachkundig sein. Ab dem 27. November 2015 fordert das geltende Pflanzenschutzgesetz dafür von jedem Anwender, Berater und Abgeber einen Sachkundenachweis in Form einer Karte, der einmalig von jedem Sachkundigen beantragt werden muss.

Sachkundige Anwender, Berater oder Abgeber von Pflanzenschutzmitteln müssen nach dem geltenden Pflanzenschutzgesetz regelmäßig in Drei-Jahres-Zeiträumen anerkannte Pflanzenschutz-Sachkundefortbildungen besuchen. Die Teilnahme ist durch eine Fortbildungsbescheinigung zu belegen, diese Bescheinigung muss bei Kontrollen vorgelegt werden. Kommt der Sachkundige seiner Fortbildungsverpflichtung nicht nach, kann ihm der Sachkundenachweis entzogen werden.

Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der Landwirtschaftskammer NRW unter: www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/sachkunde/index.htm