EU-weites Verbot von drei Neonicotinoiden

19. Juni 2018 – Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenbau für diese Woche.

Verbot ab 19.September: Mit drei Durchführungsverordnungen hat die EU-Kommission die drei Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam zum 19. September 2018 für Freilandanwendungen verboten. Die Verordnungen sind in allen Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten. Wenn ein Mitgliedsstaat eine Aufbrauchfrist einräumt, muss diese spätestens am 19.12.2018 enden. Für Deutschland liegt diesbezüglich vorerst noch keine Entscheidung vor.

Während in Getreide, Mais und Raps diese Neonicotinoide schon länger verboten waren, sind nun auch u.a. die Kartoffeln und die Zuckerrüben betroffen. Voraussichtlich fallen unter diese Verordnungen in Kartoffeln Monceren G, Dantop, und Actara, in Zuckerrüben sind es die Beizmittel Poncho Beta+, Janus Forte, Cruiser + Force, Force Magna und Sombrero. Die in einigen Rübenpillierungen enthaltenen Pyrethroide Beta-Cyfluthrin und Tefluthrin müssten dann alleine angebeizt werden.