Düngung — Betriebs- und Standortspezifisch

17. März 2020 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Düngung: Viele Bestände sind durch die anhaltende Feuchtigkeit gestresst. Besonders im Raps lassen sich Bestände finden, die enorm unter Stickstoffmangel leiden. In Abhängigkeit von der momentanen Entwicklung und dem Güllepotenzial im Betrieb ist eine unterschiedliche Andüngung mit mineralischem Stickstoff erforderlich.

Die meisten Rapsbestände lassen sich in den nächsten zehn Tagen fertig düngen. In stark unterversorgten Beständen sollte zunächst mit 4 dt/ha ASS angedüngt werden, um sobald wie möglich die letzte Düngung mit 50 bis 60 kg NH4/ha nachzudüngen. In besser versorgten üppigen Beständen, die bisher fast keine Mangelsymptome zeigen, dürfte in der Summe eine N-Düngung um 140 kg/ha ausreichen.

Auch in Wintergerste wird besonders auf stark vernässten Standorten eine Andüngung mit 2 dt/ha ASS notwendig werden. Wo nur eine verhaltene organische Düngung geplant ist, auch höher. Gleiches gilt für spät gedrillte, gestresste Weizen-, Triticale- und Roggenbestände.
Eine Anschlussdüngung mit Gülle lässt sich dann bei guter Befahrbarkeit nachlegen, allerdings mit angepasster N-Menge. So werden bei geplanter höherer organischer Düngung zwei Güllegaben notwendig.
Besser entwickelte Bestände benötigen die mineralische Düngung nicht unbedingt. Erst recht, wenn in den nächsten Tagen auf trockeneren Standorten eine organische Düngung möglich wird.