Düngung — Aufnahmefähigkeit der Flächen, Düngebedarfsermittlung

3. März 2020 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche.

Hinweise zur Düngung: Bislang waren die Bedingungen für die Düngung aufgrund der Witterung und Zustand der Flächen meist noch nicht gegeben. Auch in den kommenden Tagen bleibt es wechselhaft und weiter feucht. Aufgrund der Niederschläge der letzten Wochen sind die meisten Flächen wassergesättigt und damit nicht aufnahmefähig. Die Düngeverordnung verbietet das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln auf überschwemmten oder wassergesättigten Böden. Auch im Hinblick auf einen nachhaltigen Bodenschutz sollten die Flächen entsprechend abgetrocknet und befahrbar sein.

Vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat muss der Düngebedarf mithilfe einer Düngebedarfsermittlung (DBE) erstellt werden. Für die Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs muss auch der Stickstoffvorrat im Boden in Form eines Nmin-Wertes Berücksichtigung finden. Dafür können eigene Bodenproben oder die von der Landwirtschaftskammer herausgegebenen Nmin-Richtwerte genutzt werden.