Bienenschutz in Kartoffeln – Leitlinie beachten

Zur Sicherstellung des Bienenschutzes sind folgende Punkte zwingend einzuhalten: Der Landwirt muss vor einer Anwendung jeden Kartoffelschlag durch Begehen kontrollieren.

Wobei es nicht ausreicht, wenn bei einer geplanten Anwendung frühmorgens der Bestand auf Bienen überprüft wird, denn Bienen können auch noch tagsüber in den kurz zuvor behandelten Bestand einfliegen und geschädigt werden.

Eine Anwendung von B1-Produkten ist nur möglich in Beständen:

  • die frei sind von blühenden Unkräutern oder vollentwickelten Unkräutern, die vor der Blüte stehen.
  • sowie nach rechtzeitiger Behandlung der Blattläuse, sodass eine relevante Honigtaubildung ausgeschlossen werden kann. Dies ist bis zu einer Befallsdichte von maximal 500 Läusen/100 Fiederblätter der Fall.
  • Wenn Abdrift auf blühende oder mit Honigtau behaftete Nachbarpflanzen durch den Einsatz driftreduzierender Technik vermieden wird.
  • Im Zweifelsfall muss die Anwendung von B1-Produkten unterbleiben.
  • Tankmischungen mit mehreren Insektiziden dürfen nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden, da Vergiftungen von Bienen nicht auszuschließen sind, auch wenn die Mischungspartner als bienenungefährlich eingestuft sind.