Besichtigung der Winterrapsvermehrungen startet in Kürze

Je nach Region und Entwicklung der Rapsbestände werden die Saatenanerkenner Ende März/Anfang April mit der Frühjahrsbesichtigungen beginnen. Ein wichtiges Kriterium ist hierbei die Feststellung des Fremdbesatzes.

Darunter sind Pflanzen zu verstehen, die nicht hinreichend sortenecht sind (abweichende Typen wie z. B. Frühblüher) oder Pflanzen anderer Arten, die zur Fremdbefruchtung fähig sind (z. B. Kohlrübe) oder Pflanzen anderer Arten, deren Samen sich vom Saatgut schwer unterscheiden lassen (z. B. Rübsen, Schwarzer Senf) oder schwer he­raus­reinigen lassen (z. B. Ackersenf, Klettenlabkraut).

Durch den nicht allzu starken Winter sind in vielen Regionen die in den Winterrapsvermehrungen aufgelaufenen Zwischenfrüchte, hier besonders der Ölrettich, nicht abgefroren. Das kann in diesem Jahr auf manchen Flächen ein Problem für die Feldanerkennung darstellen bzw. erfordert teilweise eine intensive Bereinigung der Flächen durch den Vermehrer.

Der Fremdbesatz sollte am besten zum jetzigen Zeitpunkt aus den Rapsvermehrungen entfernt werden, da er vor Beginn des Streckungswachstums gut zu erkennen und zu entfernen ist. Überschreitet der Besatz die Höchstgrenzen, wird der Bestand ohne Erfolg feldbesichtigt (Feldaber­kennung). Wenn eine Bereinigung des Bestandes sinnvoll ist, kann dies mit einer gebührenpflichti­gen Nachbesichtigung überprüft werden.

Bei der Blütenbesichtigung von Hybridraps wird die Sterilität der Mutterlinien überprüft. Dabei ermittelt der Feldbesichtiger in der sterilen Mutterlinie den Anteil normal stäubender Pflanzen. Je nach Größe des Vermehrungsschlages muss hierfür unterschiedlich häufig ausgezählt werden.

Normal stäubende Pflanzen in der sterilen Mutterlinie können z. B. vom Altrapsaufwuchs der Fläche, von Verunreinigungen während der Saat oder von Verunreinigungen des ausgesäten Saatgutes herrühren. Eine Bereinigung von fertilen Pflanzen ist mit Beginn der Blüte nicht mehr zulässig.