Bacara und Cadou – Widerruf der Zulassung

26. März 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche

Vor dem Hintergrund der bald endenden EU-Wirkstofflistung von Flurtamone widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Zulassung der Herbizide Bacara (Zul.Nr. 024311-00), Bacara Forte (Zul.Nr. 006369-00) und Cadou Forte (Zul.Nr. 007367-00) zum 27. Juni 2019.

Nach dem Widerruf gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 27. Dezember 2019 und eine Aufbrauchsfrist bis zum 27. März 2020. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1917.

Die Abverkaufsfrist gilt sowohl für die Industrie als auch den Handel. Nach Ende der Aufbrauchsfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.