Aktuelle Zulassung der Beizmittel der Mais

19. März 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche

Beizen gegen Drahtwurm: Spezialbeizen zur Drahtwurmbekämpfung stehen in Deutschland nicht zur Verfügung. Das Beizmittel Sonido (400 g/l ­Thiacloprid) ist in Frankreich gegen Drahtwurm im Mais zugelassen. So wie die Gesetzeslage es hergibt, besteht die Möglichkeit, Saatmais mit Sonido-Beize aus Frankreich über den Handel zu beziehen. Die Aussaat des gebeizten Saatgutes ist in Deutschland erlaubt. In eigenen Versuchen der Landwirtschaftskammer wurde eine ansprechende Wirkung von bis zu 80 % mit Sonido festgestellt. Die Saatgutbeize Mesurol flüssig verfügt über eine Nebenwirkung gegen Drahtwurm. Mesurol flüssig kann im günstigen Fall 50 % von dem Bekämpfungserfolg erreichen, den Spezialbeizen bringen. Das kann bei schwachem Befall bereits ausreichen. Mesurol flüssig ist in Deutschland bis zum 31. Juli 2019 zugelassen. Ob die üblichen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen gelten, ist derzeit nicht sicher. Daher empfiehlt es sich, mesurolgebeiztes Saatgut 2019 aufzubrauchen, da man sich nicht auf die üblichen Fristen verlassen kann.

Auflagen bei Mesurol beachten: Wird Mesurol gebeiztes Saatgut mit pneumatischen Sägeräten ausgedrillt, müssen diese über eine anerkannte Vorrichtung zur Ableitung der Abluft auf oder in den Boden verfügen. Bei der Aussaat von Sonido gebeiztem Mais ist vorsorglich die gleiche Technik einzusetzen. Eine Liste anerkannter Geräte finden Sie unter: https://www.julius-kuehn.de/at/ab/beizstellen-und-saegeraete/abdriftmindernde-saegeraete/

Eine Kombination von Mesurol fl. mit Sonido ist nicht möglich, da beide Beizen eine negative Wirkung auf die Keimfähigkeit des Saatgutes ausüben.

Beizmittel gegen Auflaufkrankheiten: Der Wirkstoff Thiram hat die Zulassung am 30. Januar 2019 verloren. Für die Produkte Flowsan FS und Thiram SC 700 gelten keine Abverkaufsfristen. sodass Saatgut, welches mit Flowsan FS oder Thiram SC 700 gebeizt ist, in der Saison 2019 nicht mehr verwendet werden darf. Für die Mittel Aatiram 65 und TMTD 98 % Satec gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Juli 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Januar 2020. Maxim XL mit der Wirkstoffkombination aus Metalaxyl-M und Fludioxonil ist weiterhin zugelassen.