Ackerflächen – Straßenbankette nicht mitbehandeln

19. März 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche

Glyphosat mit Vorsicht einsetzen: Vielfach sind Zwischenfrüchte auf den Mulchsaatflächen noch nicht abgestorben. Ist eine mechanische Bekämpfung aufgrund der Witterung und der knappen verfügbaren Zeit bis zur Saat nicht mehr möglich, so sollte der Aufwuchs mit Glyphosat-Produkten bekämpft werden. Halten Sie dabei genügend Abstand von Nachbarflächen und Straßenbanketten (Overspray). Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Bußgelder. Fehlbehandelte Flächen sind von weitem zu sehen und werfen ein schlechtes Licht auf die gesamte Landwirtschaft.