Ackerbohnen ‑ Unkrautbekämpfung jetzt

12. März 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche

Unkrautbekämpfung geht nur im Vorauflauf: In günstigen Lagen konnten in der letzten Februarwoche schon Ackerbohnen gesät werden. Die Unkrautbekämpfung kann in dieser Kultur nur im Vorauflauf durchgeführt werden. Im Nachauflauf gibt es keine zugelassenen Herbizide. Da Ackerbohnen langsam auflaufen, ist eine Maßnahme direkt nach der Saat nicht notwendig. Trotzdem sollte sie aber bis mindestens acht Tage vor dem Auflaufen der Kultur erfolgen.

Bei der Verwendung von Pendimethalin- und/oder Prosulfocarb-haltigen Herbiziden sind zusätzlich die besonderen Anwendungsbedingungen NT 145, NT 146 und NT 170 zu berücksichtigen. (Wasseraufwandmenge mindestens 300 l/ha mit Düsen der Abdriftminderungsklasse 90 %, Fahrgeschwindigkeit weniger als 7,5 km/h, Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten).