Ackerbohnen

26. März 2019 - Hinweise der Landwirtschaftskammer NRW zum Pflanzenschutz für diese Woche

(Bildquelle: Winkelheide)

Unkrautbekämpfung im Nachauflauf nicht möglich: Herbizidmaßnahmen in Ackerbohnen müssen im Vorauflauf erfolgen. Im Nachauflauf sind keine Herbizide zugelassen oder verträglich. Werden aufgelaufene Bohnen mit Vor­auflaufherbiziden behandelt, so kommt es in der Regel zum Totalausfall dieser Pflanzen. Als Alternative bietet sich die mechanische Unkrautregulierung mittels Striegel an. Ist das „Blindstriegeln“ nicht mehr möglich, so kann diese Maßnahme ab etwa 5 cm Wuchshöhe der Ackerbohne erfolgen. Sind die Bohnen fest verwurzelt, so kann durchaus aggressiv und tiefer gestriegelt werden. Dabei dürfen die Pflanzen aber nicht brechen oder sogar abbrechen. Dieses ist laufend zu kontrollieren. Die Hauptunkrautwirkung beruht auf dem Verschütten und nicht dem Ausreißen der Unkräuter. Bis zu einem gewissen Maß können die Ackerbohnen auch mit Erde bedeckt werden. Dies sollte aber nicht übertrieben werden. So eine Maßnahme kann bis zu dreimal erfolgen.