Corona-Virus

VJE empfiehlt Versammlungen abzusagen

Mit Blick auf die Corona-Prävention empfiehlt der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe (VJE e.V.) vorerst die geplanten Jagdgenossenschaftsversammlungen abzusagen.

Zwar stehe in den Genossenschaftssatzungen, dass die Versammlung einmal im Jahr einberufen werden soll. Dabei handele es sich aber nur um eine „Sollvorgabe“ und nicht um ein „Muss“. Dies bedeutet, dass die Genossenschaftsversammlung im neuen Jagdjahr nachgeholt werden kann.

Notvorstand

Das kann im Einzelfall dazu führen, dass eine Genossenschaft nicht mehr über einen amtierenden Jagdvorstand verfügt. In diesem Fall würde die Gemeinde als Notvorstand die Geschäfte der Genossenschaft vorübergehend übernehmen, informiert der VJE. Für die nächste Genossenschaftsversammlung müsste die Gemeinde als Notvorstand einladen. Der Tagesordnugnspunkt „Wahlen“ gehört dann oben auf die Tagesordnung, sodass der neu gewählte Jagdvorstand die Geschäfte übernehmen kann.

Jagdgeld

Die Verteilung der Jagdgelder muss entweder zurückgestellt werden oder es erfolgt die Auszahlung auf der Grundlage der durchgeführten Berechnung. Auf der nächsten Versammlung wäre die Beschlussfassung zur Ausschüttung des Jagdgeldes nachzuholen in Form eines Beschlusses über die nachträgliche Genehmigung, teilt der VJE mit.