Tipps zur Kormoran-Jagd

Die rechtlichen Bestimmungen sowie Tipps zur Bejagung und zur Verwertung von Kormoranen waren Themen eines Seminars in Marsberg-Westheim.

Haben Sie schon mal Kormoran probiert? Wem diese Vorstellung nicht so appetit­lich erscheinen mag, wurde beim Praxisseminar zur Kormoranbe­jagung am Samstag vergangener Woche in Marsberg-Westheim im Hochsauerlandkreis eines Besseren belehrt. Denn obwohl sich der rund 3 kg schwere schwarze Vogel nur von Fischen ernährt, konnte von etwaig erwartetem tranigen Geschmack keine Rede sein. Ganz im Gegenteil: Die kalt geräucherte Kormoranbrust, die Fleischermeister Jens Zimmerling zubereitet hatte, war delikat.

Rund 1100 Brutpaare

Doch warum müssen Kormorane überhaupt bejagt werden? Und warum hatten sich bei diesem Seminar der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe sowie der Landesjagdverband (LJV) NRW als Veranstalter zusammengetan?

Der erste Brutnachweis von Kormoranen in NRW gelang 1986. Seitdem hat sich der Bestand ex­ponenziell entwickelt. Insgesamt wird von landesweit mittlerweile rund 1100 Brut­paaren in 30 Kolonien ausgegangen. „Und damit einem Herbstbestand von etwa 5500 Kormoranen“, so Stefan Jäger, Geschäftsführer des Verbandes der

Fischereigenossenschaften NRW und zugleich Vorsitzender der Kormoran-Kommission des Deutschen Fischereiverbandes. Als Gründe für die rasante Bestandsentwicklung nannte er das gute Nahrungsangebot, sprich Fische. Schließlich verfüge NRW über 70 Talsperren, 2000 Baggerseen und mehr als 720 km Kanallänge. Pro Tag frisst ein ausgewachsener Kormoran durchschnittlich 400 bis 500 g Fisch. Bevorzugt werden 10 bis 30 cm lange, „schlundgängige“ Exemplare bei einem breiten Beutespektrum. „So frisst der Kormoran auch Hecht und Flunder“, informierte Jäger. Das hat dazu geführt, dass Arten wie die Äsche vom Aussterben bedroht sind. Kormorane werden bis zu 20 Jahre alt. Im Alter von drei Jahren erfolgt die erste Brut; bevorzugt auf Bäumen, aber auch am Boden.

Zusammenarbeit wichtig

Vogelschutz innerhalb der EU ist in der Vogelschutzrichtlinie geregelt. Diese sieht Ausnahmen vom Tötungsverbot vor, um zum Beispiel erhebliche Schäden an Fische­reigebieten und Gewässern abzuwenden oder zum Schutz von Pflanzen- und Tierwelt.

Kormorane zählen bei uns nicht zum jagdbaren Wild. Mittlerweile verfügen elf Bundesländer jedoch über eine Kormoranverordnung. In NRW ist diese im Juni 2018 in Kraft getreten (Folge 27/2018). Sie dient dem Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und soll erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden durch Kormorane in NRW abwenden. Zu diesem Zweck dürfen Kormorane durch Abschuss getötet werden, die sich auf, über oder näher als 250 m an einem stehenden oder fließenden Gewässer befinden oder in einer Anlage zur Fisch­zucht oder -haltung, die im Haupt- oder Nebenerwerb betrieben wird.

Von der Zulassung ausgenommen sind Nationalparks, Naturschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete. „Das erschwert das Ganze, denn rund 40 % der Rastplätze mit mehr als 70 % des Kormoranbestandes befinden sich in Schutzgebieten“, informierte der Referent. Es könnten aber Ausnahmen beantragt werden. „Für eine erfolgreiche Jagd auf Kormorane ist die Zusammenarbeit von Anglern und Jägern vor Ort wichtig“, betonte Jäger.

Berechtigt zum Abschuss ist laut Kormoranverordnung, wer einen gültigen Jagdschein besitzt und im jeweiligen Bezirk jagdausübungsberechtigt ist oder vom jeweiligen Jagdausübungsberechtigten zum Abschuss ermächtigt wurde. „Prüfen Sie auf jeden Fall Ihre Jagdhaftpflichtversicherung“, betonte Gregor Klar vom LJV. Denn nicht jede Versicherung decke etwaige Haftpflichtschäden ab, die beim Erlegen von Kormoranen und damit einer nicht dem Jagdrecht unterliegenden Tierart entstehen.

Die Jagd auf Kormorane ist zeitlich begrenzt: In NRW dürfen sie vom 16. August bis zum 1. März eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bejagt werden. Kormorane im Jugendkleid (helles Brustgefieder) dürfen vom 2. März bis 15. August von Sonnenauf- bis untergang bejagt werden.

Für getötete Kormorane gilt kein Besitzverbot; das Vermarktungsverbot laut Bundesnaturschutzgesetz hat jedoch Bestand. „Sie dürfen das Fleisch von Kormoranen also nicht verkaufen“, sagte Jäger.

„Jede Chance nutzen“

Methoden zur Kormoranbejagung stellte Sven Lübbers, Leiter des Jägerlehrhofes in Springe, vor:

  • den Einzelabschuss mit der kleinen Kugel,
  • die gemeinschaftliche Kormoranjagd („Kormoranstrich“),
  • den Ansitz an Schlafbäumen,
  • die Lockjagd.

Vorteil bei der Lockjagd ist, dass hier hohe Jagdstrecken möglich sind. Sie setzt allerdings gute Vorbereitung voraus: Wo sind die Jagdgewässer, wo Trocken- und Ruheplätze, wo Schlafbäume?

Da Kormorane sehr gut Bewegungen wahrnehmen können, kommt es auf eine gute Tarnung an. Anders als bei der Krähenjagd, wo bei der Zahl der Lockvögel gilt „viel hilft viel“, reichen laut Lübbers bei der Jagd auf Kormorane fünf bis zehn Lockvögel aus. Da am Gewässer gejagt wird, ist bleifreie Schrotmunition (2,7 bis 3,5 mm) zu verwenden. Für Jäger mit Hund bedeutsam: Kormorane sind für die Vierbeiner unangenehme Gegner.

Was auf keinen Fall vergessen werden sollte: Die jährliche Strecke ist bis zum 15. April jedes Jahres bei der Unteren Jagdbehörde zu melden.

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