Holzmarkt

Sägewerke fordern Schadenersatz

Mehr als 180 Mio. € Schadenersatz fordern 32 heimische Sägewerksbetriebe vom Land NRW. Der Vorwurf: Durch die „gebündelte Holzvermarktung“ gab es Preisaufschläge – durchschnittlich fast 8 %.

Der Streit um die Rundholzvermarktung aus dem Privatwald durch Wald und Holz NRW geht in die nächste Runde: Nach der Androhung im vergangenen Herbst haben jetzt 32 Unternehmen der Sägeindustrie das Land Nordrhein-Westfalen auf Schadenersatz verklagt. Die Forderung der Säger: rund 183 Mio. €. Die Betriebe beschuldigen das Land, infolge der gebündelten Holzvermarktung aus dem Staats- und Privatwald im Zeitraum von 2005 bis 2019 zu hohe Preise für Rohholz gezahlt zu haben.

Klage eingereicht

Ende April hat das Landgericht Dortmund (im Bezirk des OLG Hamm für Kartellangelegenheiten zuständig) dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW (Verfahrensvertreter des Landes), die Klageschrift der „ASG 2 Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Nordrhein-Westfalen GmbH“ zugestellt. Die Gesellschaft tritt als vermeintlich Geschädigte auf, nachdem 32 hauptsächlich in NRW tätige bzw. dort ihren Sitz unterhaltende Sägewerksbetriebe ihre möglichen kartellrechtlichen Schadensersatzansprüche an diese abgetreten haben.

Die Hauptforderungen der Klägerin beziehen sich auf

1. die Zahlung von 131  063  880 € nebst Zinsen in Höhe von 45  482  307 € zuzüglich weiterer Zinsen,

2. die Zahlung von 4  190  963 € nebst Zinsen in Höhe von 2  559  470 € zuzüglich weiterer Zinsen sowie

3. die Feststellung, dass das Land verpflichtet sei, der Klägerin sämtliche Schäden nebst Zinsen zu ersetzen, die den Geschädigten durch kartellbedingte Überzahlungen für Rundholzbezüge seit dem 1. Juli 2019 entstanden seien und noch entstehen würden.

In Summe beträgt die Klageforderung derzeit etwa 183 Mio. € zuzüglich weiterer Zinsen.

NRW ist damit das zweite Bundesland gegen das die Gesellschaft klagt: Anfang Juli 2019 wurde Klage gegen das Bundesland Baden­Württemberg mit Schadenersatzansprüchen von mehr als 416 Mio. € eingereicht.

Ein „Syndikat“

Die Anträge zu Nr. 1 und 2 begründet die Gesellschaft damit, dass die Landesforstverwaltung NRW in Form eines langjährigen...