Schadensersatzzahlung nötig?

Quadfahrer verunglückt auf Wirtschaftsweg

Ein Quadfahrer ist auf einem öffentlichen Feldweg mit hoher Geschwindigkeit in einen Schotterhaufen gefahren und zog sich Verletzungen zu. Droht dem Wegeigentürmer jetzt eine Schadensersatzzahlung?

Wer mit seinem Quad auf einem befestigten Wirtschaftsweg mit zu hoher Geschwindigkeit und ungebremst in einen dort liegenden Schotterhaufen fährt, kann vom Eigentümer des Weges keinen Schadenersatz fordern. Dies hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig) entschieden und damit das Urteil des Landgerichtes Göttingen bestätigt.

Als Eigentümer Verkehrssicherungspflichten einhalten

Der Quadfahrer hatte sich durch den Sturz Prellungen und Hautabschürfungen zugezogen. Das OLG wies seine Forderung endgültig ab. Der Wegeeigentümer hatte einen rund 90 cm hohen Schotterhaufen über die gesamte Breite seines Weges gelagert. Der Haufen hätte, so die OLG-Richter, dort so nicht liegen dürfen. Weil der befestigte Wirtschaftsweg öffentlich mit Kraftfahrzeugen befahrbar war, habe der Eigentümer die Verkehrssicherungspflichten einhalten müssen.

Mitverschuldung des Quadfahrers

Dennoch erhält der Quadfahrer keinen Schadenersatz. Denn ihm war ein so überwiegendes Mitverschulden anzulasten, dass die Haftung des Grundstückseigentümers dahinter zurücktrat. Maßgeblich für diese Beurteilung war, dass der Quadfahrer mit einer deutlich überhöhten Geschwindigkeit von 60 bis 70 km/h auf dem Weg unterwegs war. Zudem war er ungebremst in den Haufen gefahren. Offensichtlich war der Quadfahrer nicht ausreichend aufmerksam, stellten die Richter fest. Der Schotterhaufen habe auf einer geraden Strecke gelegen und sei schon von Weitem gut erkennbar gewesen.