Holzmarkt

Neue Sortierung von „Käferholz“

Die qualitative Bewertung von Fichtenstammholz, das mit rindenbrütenden Borkenkäfern befallen ist, wurde jetzt neu geregelt.

Die bisherige Regelung im allgemeinen Teil der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland „RVR“ (Kapitel 2.4.) entfällt. Stattdessen werden in einer Tabellenzeile der Anlage III-a zur Qualitätssortierung von Fichten- und Tannenstammholz nun für die unterschiedlichen Qualitätsklassen die mit dem Befall zusammenhängenden, qualitätsmindernden Effekte abgebildet.

In weiteren Bereichen der RVR, unter anderem hinsichtlich des Kriteriums „Abholzigkeit“, wurden ebenfalls Anpassungen vorgenommen. Alle Neuerungen sind ab dem 1. Juli 2020 gültig. Die aktualisierten Dokumente sind im Internet verfügbar.

Für den Befall mit rindenbrütenden Borkenkäfern, wie dem Buchdrucker gelten jetzt diese Sortiervorschriften:

B-Holz: frisch eingebohrt, keine Fraßgänge, Rinde ist noch fest am Stamm, Holz ist noch nicht verfärbt

C-Holz: Fraßgänge sichtbar, Muttergänge bis beginnender Larvenfraß, beginnende oberflächliche Verfärbung (Bläue), Rinde überwiegend fest, nicht stammtrocken

D-Holz: verblaut/ rotstreifig, überwiegend ohne feste Rinde, stammtrocken, jedoch beil-und nagelfest