Doping

Körurteil nach positiver Medikation aberkannt

Einem bei der Westfälischen Hauptkörung prämierten Reitpferdehengst wurden das Körurteil und die Prämierung nach einer positiven Medikation aberkannt.

Das Westfälische Pferdestammbuch führt im Rahmen der Reitpferde-Hauptkörung Medikationskontrollen gemäß des allgemein anerkannten ADMR-Standards (FN Anti-Doping- und Medikationskontroll-Regeln) durch. Bei der Untersuchung, die vom Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln durchgeführt wurden, wurde die Katalognummer 50 des Körkatalogs, ein Hengst von Vitalis-Krack C (Aussteller: Reesink Pferde GmbH) positiv auf den Wirkstoff Acepromazin getestet. Die Verabreichung des vorstehenden Inhaltsstoffs bedeutet einen Verstoß gegen die Körordnung und hat zur Folge, dass dem Hengst von der Zuchtleitung das Körurteil und auch die Prämierung aberkannt werden, teilte das Pferdestammbuch am 2. Januar 2019 mit.

Die Qualitätsstandards der Körung, zum Beispiel hinsichtlich Abstammung, Gesundheit, Leistung und Chancengleichheit, werden an verschiedenen Stellen im Körungsverlauf neutral geprüft. Diese Kriterien gelten als einheitlich unter den deutschen Pferdezuchtverbänden. „Insofern wird im vorliegenden Fall konsequent vorgegangen, wie es beispielsweise auch bei bei der Vorlage von nicht zulassungsfähigen Gesundheits- und Leistungsbeeinträchtigungen im Rahmen der klinischen/röntgenologischen Körungsuntersuchung der Fall wäre“, heißt es in der Meldung weiter.

Medikation nicht angegeben

Der Hengstaussteller hat gegenüber dem Westfälischen Pferdestammbuch schriftlich erklärt, dass er auf die Öffnung der B-Probe verzichte, da sich die positive Medikation mit einem Tierklinik-Aufenthalt unmittelbar vor Körungsbeginn in Verbindung bringen ließe. Unabhängig von der Frage der Zulässigkeit der dort erfolgten Behandlung wurde die Medikation im Körbüro nicht angegeben, sodass auch keine Vorab-Entscheidung durch die Verbandstierärzte hätte erfolgen können.

Die Körkommission hat entschieden, dass der Hengst aufgrund seines grundsätzlichen Potenzials einer erneuten Beurteilung unterzogen werden kann. Bis Ende Februar 2019 kann am Standort Münster-Handorf der gesamte Körungsablauf inkl. erneuter Medikationskontrolle bei kompletter Kostenübernahme des Ausstellers durchlaufen werden.

Unabhängig davon werden in diesem Medikationsfall seitens des Pferdestammbuchs weitere Schritte geprüft, da die Hengstaussteller über die Körordnung/Ausschreibung der Westfälischen Hauptkörung der ADMR-Richtlinie gemäß der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) zugestimmt haben.