Jagdzeiten in NRW: Dezember
Wir zeigen, worauf im Monat Dezember in NRW die Jagd ausgeübt werden darf.
Worauf im Monat Dezember in NRW die Jagd ausgeübt werden darf:
- Rotwild
- Dam- und Sikawild
- Rehwild
- Muffelwild
- Schwarzwild
- Feldhasen
- Wildkaninchen
- Füchse
- Minke
- Waschbären
- Marderhunde
- Steinmarder
- Iltisse
- Hermeline
- Dachse
- Fasane
- Ringeltauben
- Höckerschwäne
- Grau-, Kanada-, Nilgänse*
- Stockenten
- Waldschnepfen
- Rabenkrähen
- Elstern
Ganzjährig bejagbar:
- Schwarzwild (außer führende Bachen mit Frischlingen unter 25 kg Lebendgewicht)
- Jungkaninchen
- Jungdachse
- Jungfüchse
- Jungwaschbären
- Jungmarderhunde und
- Jungnilgänse
*Grau-, Kanada- und Nilgänse genießen bis zum 31. Januar Schonzeit in den Gebieten „Unterer Niederrhein“ und „Weseraue“.