Jagdzeiten in NRW: August
Wir zeigen, worauf im Monat August in NRW die Jagd ausgeübt werden darf.
Worauf im Monat August in NRW die Jagd ausgeübt werden darf:
- Rotwild
- Dam- und Sikawild
- Rehböcke
- Muffelwild
- Schwarzwild
- Füchse
- Waschbären
- Grau-, Kanada- und Nilgänse
- Rabenkrähen
- Elstern
Ganzjährig bejagbar:
- Schwarzwild (außer führende Bachen mit Frischlingen unter 25 kg Lebendgewicht)
- Jungkaninchen
- Jungdachse
- Jungfüchse
- Jungwaschbären
- Jungmarderhunde und
- Jung-Nilgänse.