Heizen mit erneuerbareren Energien

Förderung: Bis zu 45 % vom Staat

Hausbesitzer und Landwirte, die ihr Wohngebäude oder Bauernhaus ­umweltfreundlich beheizen wollen, erhalten Zuschüsse, zinsgünstige ­Darlehen oder einen Steuerbonus vom Finanzamt.

Beim Heizen mit Öl oder Gas entsteht viel Kohlendioxid. Damit Deutschland die EU-Klimaziele erreicht, hat Berlin ein ganzes Bündel von Maßnahmen in Kraft gesetzt. Zum Beispiel wurde das Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt zum 1. Januar 2020 angepasst. Daneben vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Darlehn. Dritter Baustein sind die zum 1. Januar 2020 eingeführten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.

Steuerbonus ab 2020

Die „Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“ ist im § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Danach kann der Hausbesitzer 20 % der Kosten von maximal 200 000 € verteilt über drei Jahre vom zu versteuernden Einkommen abziehen.

Das Gebäude musst älter als zehn Jahre sein. Neben den Lohn- werden auch die Materialkosten gefördert. Der Steuerbonus gilt für Baumaßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind.

Förderfähig ist:

  • die Wärmedämmung von Wänden, Dächern, Geschossdecken,
  • die Erneuerung von Fenstern, Außentüren und Heizungen,
  • die Erneuerung/der Einbau einer Lüftungsanlage,
  • der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung,
  • die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind.

Der Steuerzahler muss das Objekt selbst bewohnen. Vorteil: Sie dürfen sofort die Handwerker beauftragen. Den Steuerbonus beantragen Sie mit der nächsten Steuererklärung.

Zuschuss vom BAFA

Doch gerade für Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen ist es oft lohnender, wenn sie stattdessen einen Zuschuss des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) oder ein zinsgünstiges Darlehn der KfW nutzen. Denn: Eine doppelte Förderung, Steuerbonus plus BAFA-Zuschuss, für die gleiche Maßnahme ist ausgeschlossen.

Das BAFA fördert mit 35 %:

  • Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets, Hackschnitzeln,
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