Privatwaldbetreuung

Ein „Bonbon“ für die Waldbauern

Die Waldbauern müssen sich umstellen, denn Geld für die Waldbewirtschaftung gibt es künftig nur noch auf Antrag. Was das beudeutet, thematisierte Landesforstchef Hubert Kaiser auf dem Waldbauerntag in Olpe.

Waldbetreuung ist künftig nicht mehr nur Sache der Staatsförster. Mit der freien Wahl zwischen staatlichen und privaten Förstern befürchten nordrhein-westfalens Waldbesitzer mehr Bürokratie und höhere Kosten. Diese drohen vor allem dadurch, dass die für Dienstleistungen fällige Mehrwertsteuer demnächst der Waldbauer selbst tragen muss. Ein Ausweg könnte die zusätzliche Förderung der Mehrwertsteuer sein. Dieses „Bonbon“ stellte Landesforstchef Hubert Kaiser gestern beim Waldbauerntag in Olpe in Aussicht.

Ab 2021 Geld nur noch auf Antrag

Durch das noch geltende Fördersystem werden staatliche Förster bisher „indirekt“ aus Landesmitteln unterstützt. Weil das Land etwa 75 % der anfallenden Kosten trägt, können sie ihre Leistungen preiswerter anbieten und haben somit einen Vorteil am Markt. Ab dem 1. Januar 2021 ist damit Schluss, die direkte Förderung wird dann zum Standardverfahren. Geld gibt es dann nur noch auf Antrag.

Mehr Wettbewerb, aber auch mehr Bürokratie

Was mehr Wettbewerb verspricht stößt bei vielen Waldbesitzern auf Kritik. Um in den Genuss der Fördergelder zu kommen, ist ein aufwendiges Antragsverfahren nötig. Der Förderantrag muss unter anderem ein gültiges Mitgliederverzeichnis der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) oder Waldgenossenschaft enthalten, eine gültige Satzung, eine aktuelle Forsteinrichtung, ausführliche Ausschreibungsunterlagen, mehrere Angebote von Dienstleistern und ein Protokoll über die Auswahl des Dienstleisters.

Für Laien ist das Verfahren kaum zu meistern, zudem sind Aufwand und Ertrag unverhältnismäßig, beanstanden die Waldbauern. Die Kritik geht soweit, dass sie die Mitgliedschaft in forstlichen Zusammenschlüssen als nicht weiter lohnend bezeichnen.

Förderung der Mehrwertsteuer senkt die Kosten der Dienstleistung

Dem will die Landesforstverwaltung entgegenwirken und bietet für das Antragsverfahren die Unterstützung der Regionalforstämter an. Zudem sagte Hubert Kaiser, er wolle dem Finanzminister die zusätzliche Förderung der Mehrwertsteuer für die Übergangszeit (Umstellung indirekter zu direkter Förderung) empfehlen.

Die Förderung wird künftig als projektbezogene Anteilsförderung stattfinden. Anspruch auf die Zuschüsse haben nur FBG und Waldgenossenschaften. Forstliche Dienstleistungen werden mit bis zu 80 % gefördert. Je mehr Fläche des Zusammenschlusses zertifiziert ist (zum Beispiel PEFC oder FSC) und je kleinstrukturierter die Waldbesitzverhältnisse sind, desto höher fällt die Förderung aus.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Olper Waldbauern wählen neuen Vorstand
Zu Beginn des diesjährigen Waldbauerntages der Bezirksgruppe Olpe wählten die Mitglieder einen neuen Vorstand. Nach 18 Jahren als Vorsitzender gab Ferdinand Funke aus Finnentrop-Serkenrode sein Amt an Michael Bieke weiter. Bieke ist Land- und Forstwirt aus Lennestadt-Bonzel. Funke wurde zum Ehrenmitglied der Olper Bezirksgruppe ernannt.

Dr. Philipp Freiherr Heereman, Präsident des Waldbauernverbandes NRW, Hubert Kaiser, Chef der Landesforstverwaltung NRW, Michael Bieke, Vorsitzender der Olper Waldbauern und Ferdinand Funke, Ehrenmitglied der Olper Bezirksgruppe. (Bildquelle: Schlotmann)

Ferdinand Funke, Philipp Freiherr Heeremann, Friedrich Graf von Spee, Thorsten Reuber, Reinhard Kleffmann, Michael Bieke, Karl-Josef Stratmann, Josef Halberstadt, Norbert Schnütgen, Christian Stinn und Peter Quast. (Bildquelle: Schlotmann)