Neues Jagdgesetz soll ab April gelten

NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser sagte zu, dass das Jagdgesetz zum 1. April 2019 in Kraft ist. Die Jagdabgabe soll zu Beginn des Jagdjahres nicht mehr erhoben werden, erklärte LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg.

Es sind noch Kleinigkeiten, die bei der Reform des Landesjagdgesetzes abzustimmen sind. "Wir werden das Jagdgesetz rechtzeitig zum neuen Jagdjahr über die Ziellinie bringen." Das sagte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser den Jägern auf der Eröffnungsfeier der Messe "Jagd und Hund" in den Dortmunder Westfalen am gestrigen Dienstag zu. Auf noch offene Details ging die Ministerin allerdings nicht ein.

Die Landesregierung aus CDU und FDP hatte im Wahlkampf 2017 versprochen, das unter Jägern umstrittene "Ökologische Landesjagdgesetz" zu reformieren. Die Amtsvorgängerin Christina Schulze Föcking (CDU) hatte einen Referentenentwurf in den Landtag eingebracht, der noch im Februar abschließend im Landtag zur Abstimmung stehen soll.

Es gibt noch Diskussionen um das Gesetz

Der Präsident des Landesjagdverbandes NRW, Ralph Müller-Schallenberg, zeigte sich ebenfalls erfreut über die Reform des Jagdgesetzes. Die Gesetzesänderungen seien eine Wende, für die der LJV über Jahre gekämpft habe. Das neue Gesetz sei an jagdpraktischer Vernunft orientiert und nicht ideologisch ausgerichtet.

Doch Müller-Schallenberg sieht die Debatte um das Jagdgesetz noch nicht beendet. Im Februar werde es Diskussionen geben. Um welche Punkte es sich handelt, thematisierte auch der Präsident nicht.

Jagdabgabe wird nicht erhoben

Als Errungenschaft verkündigte Ralph Müller-Schallenberg den Wegfall der Jagdabgabe. Sie sei verfassungswidrig und werde vom 1. April 2019 an nicht mehr erhoben. Zum Hintergrund: Bislang zahlten Jäger 45 € Jagdabgabe, wenn sie den Jagdschein lösen. Dieses Geld muss zweckgebunden für die Jagd verwendet werden, unter anderem für Schießstände, die Einrichtung von Hegegemeinschaften sowie die Förderung von Wildbretvermarktung oder des Jagdgebrauchshundewesens. Auch die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung erhält Geld aus diesem Topf.

Darüber, wie diese Projekte in Zukunft finanziert werden sollen, herrschte rund um die Eröffnungsfeier keine Klarheit. Im Gegenteil: So mancher im Hegering engagierte Jäger zeigte sich verunsichert.

Kritik an der Kormoranverordnung

Vor dem Hintergrund des trockenen Sommers 2018 kritisierte Johannes Nüsse, Präsident des Fischereiverbandes NRW, dass die Leistung der Fischwirte kaum beachtet werde. Es bedeute viel Einsatz, unter den Bedingungen des Sommers von 2018 Fische zu erzeugen. Der Fischereiverband hatte vor zwei Jahren einen Notfallanhänger mit Belüftungseinrichtungen für Gewässer angeschafft. Dieser war in den Sommermonaten im Dauereinsatz und habe an manchem Gewässer ein Fischsterben verhindert.

Kritik äußerte Nüsse auch an der neuen Kormoranverordnung, die seit Juni 2018 gilt. Sie dient zum Schutz des natürlichen Fischvorkommens und soll Schäden von der Fischerei abwenden. Deshalb dürfen in bestimmten Bereichen Kormorane geschossen und die Entstehung von Brutkolonien verhindert werden. Die Verordnung habe zwar ein Zeichen für den Fischschutz gesetzt. Im Hochsauerlandkreis würden nun jedoch Anträge zum Kormoranabschuss abgelehnt, die in den Vorjahren genehmigt worden seien. Ministerin Heinen-Esser mahnte zu Geduld: „Lassen Sie sich die Verordnung erst einmal entfalten.“

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