Bundestag beschließt Waffenrechtsänderung

Mehr Bürokratie, aber nicht mehr Sicherheit: Der Deutsche Jagdverband hat die Neuregelung des Waffengesetzes scharf kritisiert.

Die vom Bundestag beschlossene Neuregelung des Waffengesetzes zur Umsetzung der geänderten EU-Feuerwaffenrichtlinie ist vom Deutschen Jagdverband (DJV) scharf kritisiert worden. Die Änderungen gingen weit über die von Bundesinnenminister Horst Seehofer versprochene Eins-zu-eins-Umsetzung der Feuerwaffenrichtlinie hinaus und führten in erster Linie zu mehr Bürokratie, aber nicht zu mehr Sicherheit, erklärte DJV-Vizepräsident Ralph Müller-Schallenberg. Die Waffenbehörden seien nun künftig noch stärker mit dem Verwalten des legalen Waffenbesitzes beschäftigt, anstatt sich um illegale Waffen zu kümmern.

Umstrittene Nachtzieltechnik

Ausdrücklich begrüßte Müller-Schallenberg die Neuerung, dass künftig alle Jäger Schalldämpfer für ihre Gewehre erwerben können. Nicht einverstanden mit der be-dingungslosen waffenrechtlichen Freigabe von Nachtzieltechnik zeigt sich der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marc Henrichmann, und enthielt sich. Er hatte bis zuletzt versucht, die waffenrechtliche Freigabe mit dem Verbot nach dem Bundesjagdgesetz zu verknüpfen, um zunächst die Ergebnisse des angekündigten Feldversuches durch das Landwirtschaftsministerium abzuwarten. „Wir verbieten größere Magazine, deren Deliktrelevanz vonseiten der Polizei als äußerst gering eingeschätzt wurde, erlauben aber im Gegenzug die potenziell gefährliche Nachtzieltechnik. Für mich steht die Sicherheit an erster Stelle“, begründete er seine Stimmenthaltung. Nachtzieltechnik ist in der Jägerschaft umstritten. Viele befürworten die Technik, andere sehen Sicherheitsbedenken und die Waid-gerechtigkeit verletzt.

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