Borkenkäferbekämpfung: Förderung erweitert

Wald und Holz NRW informiert über Änderungen bei der Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetter­ereignisse.

Neu ist, dass nunmehr neben dem Hacken auch das Mulchen förderfähig ist. Folgende Festbeträge gewährt das Land für die Waldschutzmaßnahmen:

  • Die Aufarbeitung befallenen Holzes wird mit 5 €/fm gefördert.
  • Die Zerkleinerung oder Beseitigung von bruttauglichem oder befallenem Schwach- bzw. Restholz und Reisig durch Hacken oder Mulchen auf der Rückegasse (kein flächiges Befahren), sodass die Bruttauglichkeit soweit herabgesetzt wird, dass Gefährdungen von diesem Material nicht mehr ausgehen oder nicht entstehen können. Die Fördersumme beträgt 800 €/ha bei einem Bestockungsgrad von 1,0.
  • Das maschinelle Entrinden von Rundholz wird mit 5 €/fm unterstützt.
  • Für den Transport von Rundholz in Rinde auf Holzlagerplätze legt das Ministerium eine Förderung von 4 €/fm fest.

Für die Auszahlung sind nur Nachweise über Holzmengen wie beispielsweise Aufmaßlisten oder Messprotokolle vorzulegen. Für den Nachweis von Flächengrößen reichen zum Beispiel GPS-Messdaten aus.

Die Überwachung, Vorbeugung und insektizidfreie Bekämpfung von Schadorganismen mit Lockstoffen und andere Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes erfolgt weiterhin als Anteilsfinanzierung mit bis zu 80 % der nachgewiesenen Ausgaben ohne Umsatzsteuer.

Die Abstimmungen mit den beteiligten Ressorts und Dienststellen sind zwar noch nicht endgültig abgeschlossen, wegen der Dringlichkeit wurden einige Änderungen darum durch Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz geregelt (Erlass MULNV vom 3. September 2019, Az III-3 40-00-00.30).

Aktuelle Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie auf der Internetseite des Lan­desbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

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