ASP-Seuchenprävention: Gefährliche Sauerei

Bei Nottuln im Kreis Coesfeld wurden zwei verendete Frischlinge aufgefunden – der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) bestätigte sich jedoch zum Glück nicht. Dennoch zeigt der Fall, wie mancher Zeitgenosse Seuchenprävention offenbar noch immer auf die leichte Schulter nimmt.

Mitte August machte Karl Weckendorf, Leiter des Hegerings Nottuln-Havixbeck im Kreis Coesfeld, eine unappetitliche Entdeckung. In einem Graben seines Reviers lagen zwei verendete, bereits verwesende Frischlinge. Unverzüglich informierte der Jäger die Kreisveterinärbehörde. Es wurde ein Treffen am Fundort vereinbart. Die Amtstierärztin Dr. Ursula Rehring nahm dann die beiden Kadaver unverzüglich zur weiteren Untersuchung mit und die Fundstelle wurde mit Calciumhydroxit desinfiziert. Dabei entdeckte die Veterinärin zudem in Plastik eingeschweißtes Wildbret mit der Aufschrift „Rehrücken“, das offenbar gemeinsam mit den Frisch­lingen entsorgt worden war.

Die Frischlinge wurden im Labor in Münster untersucht – es wurde keine Afrikanische Schweinepest festgestellt. Da die beiden Wildschweine zahlreiche Knochenbrüche aufwiesen, wird von einem Wildunfall als Todesursache ausgegangen. Bis zur Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses durfte der Hegeringleiter landwirtschaftliche Betriebe nicht betreten.

Gefahr der ASP-Verschleppung

Dr. Willfried Hasert vom Veterinärdienst des Kreises Coesfeld verweist auf die große Gefahr der ASP-Verschleppung durch Aufbrüche bzw. andere Wildkörperteile wie Läufe, Haupt oder Decke. Wer diese an einer anderen Stelle als dem Erlegungsort entsorgt, provoziert damit zwei Probleme:

  • Ist das Stück mit ASP infiziert, wird die Seuche in ein bislang womöglich „sauberes“ Gebiet verschleppt.
  • Wo die Seuche eventuell bereits ausgebrochen ist, wird sie nicht bekämpft, weil niemand weiß, dass sie dort ausgebrochen ist.

Diese Gefahr besteht grundsätzlich immer, wenn Wild erlegt und anschließend in eine andere Region verbracht wird. „Wer Wild zu Hause aufbricht oder aus der Decke schlägt, darf weder Aufbruch noch andere Körperteile im Revier entsorgen“, appelliert der Amtstierarzt an alle Jäger. Die Teile gelten rechtlich als tierische Nebenprodukte, die über die Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt werden müssen.

Leitfaden für eine ordnungsgemäße Beseitigung

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat einen Leitfaden für eine ordnungsgemäße Beseitigung von Wildtierkörpern und Teilen von Wildtieren einschließlich Resten erlegten Wildes erstellt. Dieser kann hier heruntergeladen werden.

Mehr zum Thema:

Afrikanische Schweinepest

Die ASP ernst nehmen

von Gerburgis Brosthaus

Warum die Afrikanische Schweinepest gerade für veredlungsintensive ­Regionen gefährlich ist und wie das Handy bei der Vorsorge helfen kann - ein Interview mit Dr. Kai Zwicker, Landrat des Kreises...