Von Jägern und Sportschützen in Deutschland geht kaum eine Gefahr aus. Das zeigen alle Statistiken. Dass die EU-Feuerwaffenrichtlinie nun Rechtsverschärfungen für diese Gruppe der Legalwaffenbesitzer vorsieht, stößt auf wenig Verständnis und Gegenliebe, bestätigt Marc Henrichmann, CDU-Bundestagsabgeordneter aus Coesfeld und Experte der Union für Waffenrecht. Ziel der EU-Feuerwaffenrichtlinie sei es, den illegalen Waffenbesitz einzuschränken und den Terrorismus zu bekämpfen. „Dabei schießen die EU und die Bundesregierung an einigen Stellen allerdings deutlich über das Ziel hinaus“, so Henrichmann und nennt Details zur geplanten Novelle des Waffengesetzes.
Inhalt: Novelle des Waffengesetzes
Geplant ist, das „dritte Waffenrechtsänderungsgesetz“ noch in diesem Jahr im Deutschen Bundestag zu verabschieden. Danach muss aber auch noch der Bundesrat der Novelle zustimmen.
- Salutwaffen werden künftig in die Kategorie eingestuft, der die Waffe bis zu ihrem Umbau angehörte. Aus diesem Grund müssen Verbote und Erlaubnispflichten ins deutsche Waffenrecht eingeführt werden. Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Salutwaffen in einem Sicherheitsbehältnis wird es nicht geben.
- Unbrauchbar gemachte Schusswaffen: Für die Besitzer von unbrauchbar gemachten Schusswaffen wird sich einiges ändern. Diese Waffen sind in Zukunft einer Anzeigepflicht unterworfen. „Der Gesetzgeber trägt den Interessen von Besitzern unbrauchbar gemachter Schusswaffen dadurch Rechnung, dass die Anzeigepflichten erst greifen, wenn die betreffende Waffe einem Dritten überlassen wird“, so Henrichmann.
- Rückverfolgbarkeit: Die EU-Feuerwaffenrichtlinie sieht zudem eine Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Schusswaffen vor, um ihr Abgleiten in die Illegalität zu erschweren. Künftig müssen daher alle wesentlichen Teile von Schusswaffen gekennzeichnet werden. Die Regelung gilt jedoch nur für neu hergestellte oder neu nach Deutschland verbrachte Waffen. Bestandswaffen von Jägern, Sportschützen, Sammlern oder Brauchtumsschützen werden nicht nachgekennzeichnet.
- Bedürfnisprüfung: Die derzeit im Gesetz enthaltenen Regelungen zur Bedürfnisprüfung für Sportschützen finden bei CDU/ CSU und SPD keinen Anklang und werden daher folgerichtig auch in der Form nicht vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Derzeit wird mit Hochdruck an einem Kompromiss gearbeitet.
- Schalldämpfer: Die geplante bundeseinheitliche Regelung für den Einsatz von Schalldämpfern soll für Rechtssicherheit sorgen.
- Nachtzieltechnik: Über den Einsatz von Nachzieltechnik wird noch kontrovers diskutiert. Denkbar wäre, die waffenrechtliche Erlaubnis mit einem jagdrechtlichen Verbot zu koppeln. Sicherheitsbedenken, die Hinterlandgefährdung, preisgünstige Optiken mit Treffpunktabweichungen und fehlende Waidgerechtigkeit sind Argumente, die Gegner der Komplettfreigabe der Nachtzieltechnik nennen.
- Messerverbotszonen: Zudem sollen mit dem Gesetz Messerverbotszonen eingeführt werden. Die Bundesländer werden ermächtigt, Messerführverbote in Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs, Einkaufszentren, Schulen und Jugendeinrichtungen einzuführen. Damit Jäger und Sportschützen beispielsweise bei der Durchfahrt durch eine solche Zone nicht belangt werden können, sind weitreichende Ausnahmeregelungen geplant.
Gefahr durch digitale Welt
Die reale Bedrohung durch illegale Waffen und Straftäter kommt nicht mehr allein aus der analogen Welt, sie kommt aus der digitalen und virtuellen Welt. Im Internet, im „Darknet“, werden illegale Waffen auf illegalen Verkaufsplätzen angeboten. Die Sicherheitsgesetze und die Schwerpunkte der Polizeiarbeit müssen zukünftig noch stärker auf den Tatort „Internet“ konzentriert werden. Henrichmann: „Die Weiterentwicklung des Nationalen Waffenregisters, eine Digitalisierung der Waffenbesitzkarte und eine weitere Personalisierung von Waffen, Waffenteilen und Magazinen wären Themen für die Debatte um ein zukünftiges Waffenrecht.“
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