Novelle des Waffengesetzes

Änderung des Waffenrechts: Das sind die Details

Derzeit wird im Deutschen Bundestag das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz debattiert. Geplant ist, es noch in diesem Jahr zu verabschieden. Deutliche Kritik üben unter anderen der Deutsche Jagdverband und der Schützenbund.

Von Jägern und Sportschützen in Deutschland geht kaum eine Gefahr aus. Das zeigen alle Statistiken. Dass die EU-Feuerwaffenrichtlinie nun Rechtsverschärfungen für diese Gruppe der Legalwaffenbesitzer vorsieht, stößt auf wenig Verständnis und Ge­genliebe, bestätigt Marc Henrichmann, CDU-Bundestagsabgeordneter aus Coesfeld und Experte der Union für Waffenrecht. Ziel der EU-Feuerwaffenrichtlinie sei es, den illegalen Waffenbesitz einzuschränken und den Terrorismus zu bekämpfen. „Dabei schießen die EU und die Bundesregierung an einigen Stellen allerdings deutlich über das Ziel hinaus“, so Henrichmann und nennt Details zur geplanten Novelle des Waffengesetzes.

Inhalt: Novelle des Waffengesetzes

Geplant ist, das „dritte Waffenrechtsänderungsgesetz“ noch in diesem Jahr im ­Deutschen Bundestag zu verabschieden. Danach muss aber auch noch der Bundesrat der Novelle zustimmen.

  • Salutwaffen werden künftig in die Kategorie eingestuft, der die Waffe bis zu ihrem Umbau angehörte. Aus diesem Grund müssen Verbote und Erlaubnispflichten ins deutsche Waffenrecht eingeführt werden. Eine Pflicht zur ­Aufbewahrung von Salutwaffen in einem Sicherheitsbehältnis wird es nicht geben.
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