Pferdeweide
Wolfsschutz für Pferde
Viele Pferdehalter in NRW sorgen sich durch die Rückkehr des Wolfes um ihre Tiere. Erfahren Sie hier, wie eine wolfsabweisende Zäunung für Pferdeweide auszusehen hat und welche Förderung es dafür gibt.
Aufgrund der vermehrten Wolfsübergriffe auf Ponys im Wolfsgebiet Schermbeck im vergangenen Jahr hat das NRW-Umweltministerium zu Beginn dieses Jahres eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen für Pferdehaltungen geschaffen. Die Förderung beschränkt sich bislang allerdings auf das „Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels“, einen 140 km2 großen Teil des Wolfsgebietes Schermbeck.
Kleine und junge Pferde
Innerhalb der Tierart beschränkt sich die Förderung auf:
- Ponys (bis zu einem Stockmaß von 1,48 m)
- Stuten mit Fohlen (bis zum Alter von einem Jahr)
- Jungpferde (bis zum Alter von maximal drei Jahren)
Gefördert wird die erstmalige, ergänzende wolfsabweisende Zäunung mit geeignetem Material nebst Zubehör, zum Beispiel Weidezaungeräte, um mindestens den Grundschutz nach der „Förderrichtlinie Wolf“ sicherzustellen.
Die Förderung erstreckt sich über maximal 1 ha je Großvieheinheit (GVE), wobei Pferde bis sechs Monate sowie Kleinpferde/Ponys 0,5 GVE entsprechen; Pferde über sechs Monate entsprechen 1 GVE. Der maximale Förderbetrag beläuft sich auf 30 000 € je Betrieb und Jahr, wobei nicht pauschal gefördert, sondern nur nach erfolgter individueller Prüfung der jeweiligen Gegebenheiten im Betrieb.
Nicht förderfähig sind die Erstellung der Zaunanlagen und deren Folgekosten wie Unterhaltung, Werkzeuge oder Maschinen. Die Zaunanlagen sind für fünf Jahre zweckgebunden zu verwenden.
Mindestens fünf Litzen
Besonders in Niedersachsen haben sich in Gebieten mit erhöhtem Wolfsdruck Elektrozäune mit mindestens fünf Litzen und folgenden Litzenabständen bewährt:
- max. 20 cm über dem Boden als Untergrabeschutz
- max. 20 cm über der ersten Litze
- max. 20 cm über der zweiten Litze
- max. 25 cm über der dritten und
- max. 30 cm über der vierten Litze.
Eine sechste Litze im Abstand von max. 30 cm über der fünften Litze wird empfohlen.
Diese Litzenabstände dürfen nicht überschritten werden. Zudem ist auf eine ausreichende Zugspannung der Litzen zu achten. Beim jeweiligen Gelände ist zu beachten, dass insbesondere Fahrspuren oder Senken dem Wolf keinen Anreiz zum Durchschlupf geben.
Die Höhe des Zaunes richtet sich nach den gehaltenen Pferden (0,75 x Widerristhöhe), wobei laut Förderrichtlinie ein Grundschutz von 90 cm vorgeschrieben ist.
Zu möglichen Einsprunghilfen, wie Böschungen und Holzstapeln sollte ein Abstand von 4 m eingehalten werden oder der Zaun muss entsprechend erhöht werden, falls die Einsprunghilfen nicht beseitigt werden können.
Förderfähiges Material muss:
- langlebig sein
- eine gute Leitfähigkeit und Spannbarkeit aufweisen
- gut sichtbar sein.
Besonders zu empfehlen sind kunststoffummantelter Stahldraht, der unter verschiedenen Namen wie Horsewire, Hippowire oder Pferdekabel zu finden ist.
Die Zaunanlage muss zudem über stabile Eckpfosten zur Spannbarkeit und ausreichend stabile Streckenpfosten verfügen.
Über die gesamte Zaunlänge muss das Weidezaungerät mindestens 2 Joule Entladungsenergie bzw. Impulsenergie und 2500 Volt Spannung leisten können. Auf den Geräten ist meist nur die Ladeenergie angegeben. Es empfiehlt sich daher, einen Blick in die jeweilige Produktinformation zu werfen.
Weidetore nicht vergessen
Die Höhe der Weidetore richtet sich nach dem Niveau der obersten Litze. Das Tor ist zu elektrifizieren, um einen Schutz vor Untergraben und Überklettern sicherzustellen. Hierzu gibt es entsprechende Elektrifizierungs-Sets. Bei Fahrspuren oder Bodenunebenheiten bieten ausgelegte Waschbetonplatten, Rasengittersteine oder eine Pflasterung weiteren Schutz. Bei ortsunüblichen Bauhöhen und gegebenenfalls in Naturschutzgebieten ist von den zuständigen Behörden eventuell vorab eine Genehmigung einzuholen.
Service-Hotline
Tierhalter können sich über die Service-Hotline der Landwirtschaftskammer NRW, Tel. (0 29 45) 98 98 98, über Herdenschutzmaßnahmen, aktuelle Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren informieren. Bei Bedarf kann nach telefonischem Erstkontakt ein „Vor-Ort-Beratungstermin“ vereinbart werden. Die Beratung ist kostenlos und für alle Pferdehaltungen in NRW offen. Die Hotline ist montags bis donnerstags zwischen 8 und 17 Uhr sowie freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die E-Mail: herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden.
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