Betriebsführung

Wohin mit dem Pferdemist?

Pro Jahr und Pferd fallen etwa 10 t Festmist an, 100 t bei zehn Pferden. Wohin damit? Welche neuen Regeln gelten bei der Lagerung im Betrieb und im Außenbereich für Pferdehalter?

Pferdehalter stehen vor vielen Herausforderungen. Eine ist der Mist. Pro Jahr und Pferd fallen etwa 10 t Festmist an, 100 t bei zehn Pferden. Wohin damit? Welche neuen Regeln gelten bei der Lagerung im Betrieb und im Außenbereich?

Rechtliche Hinweise und praktische Lösungen für Pferdehalter und Pensionspferdestallbetreiber lieferte das erste ­­­Online-Seminar des Pferdesportverbandes Hessen. Dierk Koch, Fachreferent für Boden und Düngung im Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, erläuterte, was aktuell in NRW gilt.

Hinweise zur Lagerung im Betrieb

Düngeverordnung, Baurecht, Anlagenverordnung, Wasser- und Emissionsschutz: Die Lagerung von Pferdemist unterliegt vielen gesetzlichen Vorgaben.

  • Laut aktueller Düngeverordnung (DüV) müssen Festmist und Kompost im und am Betrieb zwei Monate gelagert werden können.
  • Falls ein Betrieb nicht über genügend Kapazität zur sachgerechten Lagerung verfügt, muss er per Vertrag mit einem Abnehmer sicherstellen, dass dieser die überschüssige Menge an Mist überbetrieblich lagert oder verwertet. Der Vertrag gilt als Nachweis gegenüber einer Kontrollbehörde.
  • Die Lagerstätte für den Mist muss dreiseitig umbaut und „dicht“ sein. Als Untergrund dient eine wasserdichte Betonplatte. Es darf also kein Wasser ein- und kein Sickersaft austreten.
  • Der Bau einer festen Mistplatte ist vom Bauamt zu genehmigen. Zusätzlich sind regionale Vorgaben wie beispielsweise wegen „roter Gebiete“ beim Wasserschutz einzuhalten. Bei Fragen informiert die...