Neues Angebot der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Werker jetzt auch in der Pferdehaltung

Neues Ausbildungsangebot: Werker jetzt auch in der Pferdehaltung. Für wen geeignet? Welche Betriebe dürfen ausbilden? Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ergänzt ihre Angebote noch durch die Ausbildungsregelung zum Werker/zur Werkerin in der Pferdehaltung. Inhaltlich orientiert sich diese Ausbildung an dem anerkannten Ausbildungsberuf Pferdewirt/Pferdewirtin, Fachrichtung Pferdehaltung und Service. Sie ist insbesondere im Theoriebereich reduziert.

Grünen Berufe haben viel zu bieten

Generell stehen auch Jugendlichen mit Handicap alle Ausbildungen offen. Es gibt aber auch auf die speziellen Bedürfnisse von Behinderten zugeschnittene Berufsausbildungen, wenn aufgrund der Art und Schwere der Behinderung eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt. Die "Grünen Berufe" bieten hier vielfältige Einsatzmöglichkeiten.

Häufig sind es gerade die praktischen Tätigkeiten, die Arbeit mit Tieren und in der Natur, die den jungen Menschen besonderen Spaß machen. Trotz des Handicaps können sie den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen und sich zu wertvollen Mitarbeitern entwickeln. So kann eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleistet werden.

Was machen Werker in der Pferdehaltung?

Werker und Werkerinnen in der Pferdehaltung versorgen und pflegen Pferde. Sie füttern und tränken die Tiere, sie reinigen Hufe und striegeln das Fell. Das Ausmisten und Einstreuen der Boxen sowie das Fegen der Stallgasse gehören ebenso zu den täglichen Aufgaben, wie die Mitwirkung beim Bewegen der Pferde oder die Reinigung und Pflege von Ausrüstung und Zubehör. Für all diese Aufgaben sind Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein gefragt. Aber auch eine gute Beobachtungsgabe ist erforderlich, um schnell zu erkennen, wenn ein Pferd Anzeichen einer Erkrankung zeigt.

Neben den Arbeiten am Pferd oder im Stall werden Werker und Werkerinnen auch im Außenbereich eingesetzt. Sie wirken zum Beispiel bei der Wartung und kleineren Reparaturarbeiten an Gebäuden, Außenanlagen, Reitplätzen und Einzäunungen mit.

Für wen ist das Ausbildungsangebot geeignet?

Das Ausbildungsangebot richtet sich an körper- und sinnesbehinderte Menschen mit erheblichen und nicht nur vorübergehenden Einschränkungen der Leistungsfähigkeit. Die Feststellung, dass Art oder Schwere der Behinderung eine Ausbildung nach einer Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen erfordert, soll auf der Grundlage einer differenzierten Eignungsuntersuchung durch die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Vor Beginn der Ausbildung sollte eine mehrwöchige Erprobung in einem Ausbildungsbetrieb erfolgen, um die Eignung zum Umgang mit Pferden sicherzustellen.

Welche Betriebe dürfen ausbilden?

Betriebe, die bereits für die Ausbildung zum Pferdewirt und zur Pferdewirtin in der Fachrichtung Pferdehaltung und Service anerkannt sind, müssen ein zusätzliches Anerkennungsverfahren beantragen. Neben den Anforderungen, die sich aus der Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Pferdewirt und zur Pferdewirtin ergeben, müssen Räume, Ausstattung und Einrichtung der Ausbildungsstätte den besonderen Erfordernissen der Ausbildung von behinderten Menschen gerecht werden.

Ausbilderinnen und Ausbilder haben vertiefte Kenntnisse im sozialen, rechtlichen und medizinischen Bereich nachzuweisen. In kleinen Betrieben, die über kein Ausbildungspersonal mit behindertenspezifischen Qualifikationen verfügen, ist eine Unterstützung durch entsprechend qualifiziertes Personal von Bildungseinrichtungen möglich. In der betrieblichen Ausbildung ist ein Ausbilderschlüssel von eins zu zwei Auszubildenden anzuwenden.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. Sie findet im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Die Einrichtung spezieller Klassen für die Beschulung hängt von der Anzahl der Auszubildenden ab. Das Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg in Münster, in dem bereits Erfahrungen mit der Beschulung von Landwirtschafts-fachwerkerinnen und –fachwerkern gesammelt wurden, plant nun auch die Beschulung von Werkerinnen und Werkern in der Pferdehaltung.

Zwei Wochen überbetriebliche Ausbildung, jeweils eine im zweiten und eine im dritten Ausbildungsjahr, ergänzen die betriebliche Ausbildung. Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet die Zwischenprüfung und zum Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung statt. Sie bestehen aus praktischen Arbeitsaufträgen und schriftlichen Teilen.

Fragen zum Ablauf der Ausbildung oder zur Anerkennung als Ausbildungsstätte beantworten die Ausbildungsberaterinnen der Landwirtschaftskammer. Kontaktdaten gibt es unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Bildung. Zu Unterstützungsmöglichkeiten während der Ausbildung und einer finanziellen Förderung beraten die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.

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