Bewerbungsverfahren am Landgestüt NRW

Was ist mit der Bewerbung von Susanne Schmitt?

Das Landgestüt NRW hat einen neuen Leiter. Wurde die Stelle zu schnell wiederbesetzt? Susanne Schmitt, ehemalige Leiterin, klagt wegen Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung. Ein Hintergrundbericht.

Das Nordrhein-Westfälische Landgestüt hat mit Dr. Felix Austermann einen neuen Leiter. Offiziell begrüßt und vorgestellt wurde der in Bonn promovierte Agrarwissenschaftler am 27. März 2022 von Ursula Heinen-Esser, zu dem Zeitpunkt noch Landwirtschaftsministerin in NRW, Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, sowie Staatssekretär Heinrich Bottermann im Rahmen des Züchtersonntags im Landgestüt in Warendorf. Den Dienst hatte der 38-Jährige bereits am 15. März 2022 angetreten.

Offenes Berufungsverfahren

In Anbetracht der Tatsache, dass diese Woche Donnerstag eine Verhandlung am Landesarbeitsgericht Hamm wegen eines Berufungsverfahren zum Bewerbungsverfahren stattfindet, stellt sich die Frage: War das Land NRW etwa zu schnell bei der Einstellung der neuen Gestütsleitung?

Als die Stelle im vergangenen Jahr im Mai aufgrund der Video-Affäre und wegen Vorwürfen des Verstoßes gegen den Tierschutz um die damalige Leiterin Kristina Ankerhold vakant wurde, schrieb das Landwirtschaftsministerium NRW als für das Landgestüt zuständige Behörde diese neu aus. Die Bewerbungsfrist war der 11. November 2021.

Schmitt: "Das Landgestüt war mein Leben"

Darauf hatte sich Susanne Schmitt beworben. „Ich will zurück zum Landgestüt. Das Landgestüt war mein Leben. Ich habe damals jede Woche fast 70 Stunden gearbeitet. Ich habe dort viel Zeit und Engagement reingesteckt und das Landgestüt vorangebracht“, sagt die Bad Salzuflerin.

Die Diplom-Agraringenieurin leitete das Landgestüt mehr als 20 Jahre. Im März 2017 wurden die 57-Jährige und zwei ihrer Mitarbeiter vom zuständigen NRW-Umweltministerium wegen des Verdachts auf Vorteilsnahme im Amt fristlos entlassen. Wie das Wochenblatt derzeit berichtete, hätte Schmitt im August 2013 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die „Equine Consulting International“ (ECI), gegründet. Sie sollte Dienstleistungen für die luxuriöse Reitsporteinrichtung Al Shaqab in Katar abwickeln. Auf Einladung der Kataris reisten die Angeklagten im März 2013 und März 2014 jeweils mit ihren Ehepartnern nach Doha und besuchten dort ein Reitturnier. Die Tickets für die Flüge und den Aufenthalt sollen ihre Gastgeber gezahlt haben.

Welche Rolle spielte das Ministerium?

Aber welche Rolle spielte das Ministerium? Erzielte doch das Land selbst erhebliche sechsstellige Einnahmen aus der Kooperation des Landgestütes mit Al Shaqab wie das Wochenblatt 3/2020 zum Prozess vor dem Landgericht in Münster am 8. März 2020 berichtete. Zur fraglichen Zeit wies das Landgestüt Defizite von etwa 1,5 bis 2 Mio. €/Jahr auf. Nach ersten Gesprächen im Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium Ende Mai 2012 habe der damalige Abteilungsleiter Dr. Habeck dann sinngemäß mitgeteilt, so das Wochenblatt über Schmitt beim Prozess vor dem Landgericht Münster: „Bleiben Sie dran, ist doch eine tolle Geschäftsidee.“

Auch der damalige Landwirtschaftsminister Johannes Remmel soll die Gestütsleiterin bei der Hengstparade im Herbst 2012 in Warendorf aufgefordert haben: „Frau Schmitt, machen Sie doch was mit den Arabern.“ Schon damals will die Beschuldigte ihren direkten Vorgesetzten Dr. Habeck wiederholt jedoch darauf hingewiesen haben, dass es Probleme gebe, was den Umfang der Dienstleistungen angehe. Das Landgestüt dürfe keine Pferde und kein Personal vermitteln, das sei Vorgabe des Landes. „Dann machen Sie das halt als Nebentätigkeit“, soll Dr. Habeck der Leiterin wörtlich mitgeteilt haben, berichtet das Wochenblatt. „Ich habe auf schriftliche Anweisung des damaligen Staatssekretärs gehandelt.“ Das Schreiben liegt dem Wochenblatt vor.

Strafprozess vor dem Amtsgericht Warendorf

Zurück zum Anfang: Der Strafprozess gegen die ehemalige Leiterin folgte im Januar 2018 vor dem Amtsgericht Warendorf. In erster Instanz legte Richterin Ines Pielemeier das Urteil fest: Vier Vorwürfe auf Vorteilsnahme im Amt, davon drei Tatvorwürfe und ein Verdachtsvorwurf wurden bestätigt. Gegen das Urteil aus Warendorf hatte Schmitt vor dem Landgericht in Münster Berufung eingelegt.

Parallel zum Strafverfahren lief vor dem Arbeitsgericht Münster die Klage gegen die fristlose Kündigung der ehemaligen Leiterin. Diese hatte das Arbeitsgericht Münster abgewiesen, ohne Schmitt überhaupt die Chance einer persönlichen Anhörung gegeben zu haben. Das Vertrauensverhältnis des Landes NRW zur Klägerin sei zerstört gewesen. Die Kündigung sei ordnungsgemäß erfolgt. Schmitts Anwalt ließ diese Entscheidung vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm prüfen. Ergebnis: Die fristlose Kündigung ist rechtens. Das Pikante: Bei der Entscheidung nahm das...