NRW-Landgestüt &Video-Affäre
Video-Affäre: Ankerhold zurückgetreten - Veterinäramt prüft Anzeige
Gestern ist die Leiterin des nordrhein-westfälischen Landgestüts, Kristina Ankerhold, zurückgetreten. Unabhängig davon prüft das Veterinäramt des Kreises die vorliegende Anzeige.
Als Konsequenz aus der Video-Affäre am nordrhein-westfälschen Landgestüt ist die Leitererin Kristina Ankerhold gestern nachmittag zurückgetreten. Aus eigener persönlicher Entscheidung bat die Gestütsleiterin beim für das NRW-Landgestüt zuständigen Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf um Versetzung. Das teilte das Ministerium gestern mit. Es liegt eine Anzeige beim Kreis Warendorf gegen Ankerhold vor. Diese wird geprüft.
Verstoß gegen Tierschutz: Anzeige wird geprüft
Einen Tag nach Bekanntwerden der Video-Affäre am NRW-Landgestüt wurde beim Kreis Warendorf Anzeige gegen Kristina Ankerhold erstattet. Der Vorwurf lautet: Möglicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
"Unabhängig von der personellen Veränderung an der Spitze des Landgestüts prüft das Veterinäramt des Kreises die vorliegende Anzeige wegen des Verdachtes auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz", berichtet Kreispressesprecher Felix Höltmann. Im Zuge des Verfahrens wird das vorliegende Bild- und Filmmaterial, das die Trainingssitation am 13. April 2021 zweier junger Hengste am Landgestüt zeigt, ausgewertet.
Grundlage für Bewertung sind die aktuellen Leitlinien für Tierschutz im Pferdesport. "Diese Leitlinien haben im Zusammenhang mit der Auslegung des Tierschutzgesetzes Gutachtencharakter und sind für Behörden bei der Beurteilung anzuwenden", erklärt Höltmann. Bei dem Training des vier- und ein fünfjährigen Hengstes unter Anleitung der Gestütsleiterin sollen die in den maßgeblichen Richtlinien vorgesehenen alters- und entwicklungsgemäßen Ausbildungsmaßnahmen deutlich verletzt worden sein. Thies Kaspareit, Leiter Abteilung Ausbildung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), ordnet das Training aus FN-Sicht als nicht pferdegerecht ein.
Ordnungsbehördliches Verfahren
„Der Kreis Warendorf führt ein ordnungsrechtliches Verfahren durch. Dabei werden alle Informationen geprüft und alle betroffenen Personen werden angehört und haben die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Vorverurteilungen gibt es bei uns nicht“, stellt Ordnungsdezernentin Petra Schreier klar.
Nach Auswertung aller vorliegenden Informationen wird Kreisveterinär Dr. Andreas Witte ein amtstierärztliches Gutachten erstellen, auf dessen Grundlage die weiteren Maßnahmen erfolgen. Dem Kreis Warendorf liegen im Durchschnitt jährlich 160 bis 170 Anzeigen wegen tierschutzrechlicher Belange vor.