Ausreiten in NRW

Tipps zum Ausreiten im Gelände

Ausreiten macht Spaß und ist eine willkommene Abwechslung für Reiter und Pferd. Dabei sind sie allerdings in der Natur und nicht im rechtsfreien Raum unterwegs. Es ist einiges zu beachten.

Ausreiten ist eine willkommene Abwechslung für Reiter und Pferd. Dabei sind sie allerdings in der Natur und nicht im rechtsfreien Raum unterwegs. Es ist einiges zu beachten.

Tipps zum Ausreiten im Gelände

Reitplakette mitführen
Der Reiter muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen, welches gegen Entrichtung einer Abgabe von der Unteren Naturschutzbehörde der jeweiligen Kreis- bzw. Stadtverwaltungen für das jeweilige Kalenderjahr ausgegeben wird und dann überall in NRW gültig ist. Wer eine solche Plakette nicht mit sich führt, handelt ordnungswidrig, was mit einer Geldbuße geahndet werden kann. „Die Reitabgabe ist zweckgebunden. Sie wird beispielsweise für den Bau und Instandhaltung von Reitwegen verwendet. Sollte es tatsächlich zu Schäden an Wegen kommen, die durch Reiter verursacht werden, können Eigentümer für die Wiederherstellung ­einen finanziellen Ausgleich beantragen“, erklärt Brigitte Hein vom Pferdesportverband Westfalen.

Die Reitplaketten werden bei der Unteren Naturschutzsbehörde erteilt und gelten für das jeweilige Kalenderjahr. Die Kosten betragen 25 bis 40 €. (Bildquelle: Pferdesportverband Westfalen/Judith Schleicher)

Sicher im Gelände mit dem Pferdeführerschein

Wer praktisch und theoretisch für den Geländeritt fit werden will, kann freiwillig die Prüfung für den sogenannten „Pferdeführerschein“ der Deutschen Reiterlichen Vereinigung absolvieren. Als generalüberholter Nachfolger des früheren Reitpasses umschließt er alle wichtigen Aspekte, die für ein entspanntes Genießen der Natur zu Pferd wichtig sind.

Der Pferdesportverband Westfalen veröffentlicht auf seiner Themenseite „Ausreiten“ fachliche Aspekte und rechtliche Regelungen rund um das Ausreiten in Westfalen sowie Kontaktadressen zu Westfalens Kreisen und Städten.

Regelungen in NRW für Reiter

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