Weidehaltung

Schutzhütten für Pferde

Pferde, die längere Zeit auf der Weide stehen, benötigen ein Dach über dem Kopf. Ein Witterungsschutz muss nicht besonders chic, aber funktionstüchtig sein. Das Baurecht spielt eine wichtige Rolle.

Nicht nur im Winter erforderlich – der Witterungsschutz: Pferde, die längere Zeit auf der Weide stehen, benötigen ein Dach über dem Kopf. Ein Witterungsschutz muss nicht besonders chic, aber funktionstüchtig sein. Das Baurecht spielt eine wichtige Rolle.

Witterungsschutz muss geeignet sein

„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und unterbringen“, so fordert es das Tierschutzgesetz. Dies gilt ebenfalls für den Aufenthalt auf der Weide. Gemäß der „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ (BMEL 2009) muss den Pferden täglich ausreichende, den physiologischen Anforderungen entsprechende Bewegung ermöglicht werden.

Freie Bewegung auf der Weide oder dem Auslauf kann nicht durch kontrollierte Bewegung ersetzt werden. Werden Pferde ganzjährig oder über einen längeren Zeitraum ganztägig (d.h. Tag und Nacht) auf der Weide gehalten, muss ein geeigneter Witterungsschutz vorhanden sein.

Pferde suchen den Schutz

Dies gilt für alle Pferde, unabhängig von deren Rasse. Ihrer Art entsprechend suchen Pferde bei verschiedenen Witterungsbedingungen oder hohem Aufkommen von Insekten einen Witterungsschutz auf. Insbesondere die Kombinationen aus Niederschlag und Wind bei niedrigen Temperaturen oder auch intensive Sonneneinstrahlung bei hohen Temperaturen führen dazu, dass viele Pferde zugleich Schutz suchen, um eine Unterkühlung oder Überhitzung zu vermeiden. Durch hohen Niederschlag und auch eine hohe relative Luftfeuchtigkeit kann das Fell schnell durchfeuchtet werden.

Dies setzt die isolierende Wirkung herab und lässt zusätzlich Verdunstungskälte entstehen. Auch hohe Windgeschwindigkeiten fördern die Auskühlung des Körpers. Gemäß Leitlinien ist ein Witterungsschutz nur dann nicht erforderlich, wenn die Pferde innerhalb der (mehrstündigen) Weidezeit keinen Witterungsschutz aufsuchen würden und ihnen daraus kein Leiden oder Schaden entstehen könnte. Die Notwendigkeit eines (natürlichen oder künstlichen) Witterungsschutzes ist daher von verschiedenen Gegebenheiten und Umwelteinflüssen abhängig und nur schwer zu pauschalisieren.

Der natürliche Witterungsschutz

Ein natürlicher Witterungsschutz kann in der kalten Jahreszeit nur dann als funktionssicher angesehen werden, wenn er allen Tieren, unabhängig von der Rangordnung, einen Aufenthaltsbereich bietet, der sowohl trocken als auch windgeschützt ist. Er kann z.B. aus Wald, Baum- oder Buschgruppen, Felsen oder ähnlichem bestehen. Zu beachten ist jedoch, dass einzelne Bäume während der kalten Jahreszeit nicht genügend gegen Wind schützen und besonders Laubbäume im Winter als Witterungsschutz unzureichend sind.

Während der Sommermonate sind diese jedoch durchaus als Sonnenschutz geeignet. Wird der Boden im Bereich des natürlichen Witterungsschutzes durch anhaltende Niederschläge morastig, ist die Funktionalität ebenfalls eingeschränkt. Um Auseinandersetzungen der Tiere untereinander zu vermeiden und den Boden nicht unnötig zu belasten, sollte im Bereich des natürlichen Witterungsschutzes keine Fütterung stattfinden. Als Schutz gegen Insekten wie z.B. Pferdebremsen ist ein natürlicher Witterungsschutz nur begrenzt geeignet. Befinden sich im Bereich der Weide Eichen, besteht ebenfalls ein gesundheitliches Risiko durch den Kontakt mit den Raupen oder Nestern der Eichenprozessionsspinner.

Die Brennhaare lösen bei Mensch und Pferd allergische Reaktionen der Haut und ggf. auch der Atemwege aus. Sie sind über mehrere Jahre giftig und verbleiben nach der Verpuppung der Raupen in den Nestern bzw. im Bereich der Weide. Von den Eichenprozessionsspinnern befallene Baumbestände werden von Pferden ggf. nicht mehr aufgesucht. Auch wenn ein ausreichend großer natürlicher Witterungsschutz auf der Weide vorhanden ist, kann es daher empfehlenswert sein dennoch einen künstlichen Witterungsschutz zu errichten.

Der künstliche Witterungsschutz

Ein funktionstüchtiger Witterungsschutz muss alle Pferde gleichzeitig vor ungünstigen Witterungseinflüssen, insbesondere aus der Hauptwindrichtung schützen. Er muss daher ein Dach, sowie mindestens zwei Wände gegen die Hauptwetterseite aufweisen. Die Mindestfläche pro Pferd ist analog zu den Anforderungen der Leitlinien (BMEL 2009) an die Liegeflächen in der Gruppenhaltung zu berechnen (d.h. 3x (Widerristhöhe)²). Die lichte Deckenhöhe muss mindestens der 1,5-fachen Widerristhöhe des größten Pferdes innerhalb der Herde entsprechen.

Bei Schutzhütten mit drei oder vier Wänden müssen die Eingänge entweder so schmal sein, dass nur ein Pferd hindurch passt (d.h. 0,8-0,9 m) oder so breit angelegt werden, dass zwei Pferde gefahrlos aneinander vorbeilaufen können (d.h. ≥ 1,80 m). Es ist empfehlenswert zwei möglichst weit voneinander entfernt liegende Eingänge zu schaffen, um das Versperren durch ranghohe Tiere zu vermeiden. Die Öffnungen sollten nach Süden oder Südwesten gerichtet sein.

Der Witterungsschutz sollte an einem möglichst trockenen, erhöhten Standort errichtet werden und nicht unmittelbar mit der Einzäunung abschließen. Dies ermöglicht den Pferden je nach Witterung auch den Aufenthalt neben oder hinter der Schutzhütte. Alle Bauteile und Einrichtungsgegenstände müssen aus gesundheitsunschädlichem Material hergestellt sein.

Der Witterungsschutz ist so zu gestalten, dass sich kein Pferd festklemmen oder an scharfen oder hervorstehenden Teilen verletzen kann. Lichte Weiten zwischen 5 und 30 cm dürfen hierbei nicht entstehen. Durch die Errichtung eines Dachüberstands entsteht ein zusätzlicher, gegen Regen und Sonneneinstrahlung geschützter Bereich, der sich unter Umständen auch als Futterplatz gut eignet (gültiges Baurecht beachten).

Eine Teilung des Witterungsschutzes trägt dazu bei, dass auch rangniedere Tiere ausreichend ruhen können (Bildquelle: Brügger)

Die Schutzhütten werden meistens ohne Wärmedämmung erstellt, da sich die Innentemperatur kaum von der Außentemperatur unterscheiden sollte. Eine leichte Dämmung der Dachfläche mildert die Aufheizung des Stalles bei hoher Temperatur und das Tropfen von Schwitzwasser in der kalten Jahreszeit. Ein ausreichender Luftwechsel ohne Zugluft wird über die offenen Eingänge, manchmal auch über zusätzliche Lüftungsöffnungen im First sichergestellt.

Die Beschaffenheit des Bodens

Die Bodenbeschaffenheit im Liegebereich ist ebenfalls zu beachten. Ist im Sommer eine zusätzliche Wärmeableitung vielleicht sogar gewünscht, trägt dies in der kalten Jahreszeit zu einer weiteren Auskühlung bei. Der Witterungsschutz muss dem Sicherheits- und Komfortbedürfnis der Pferde genügen und arttypisches Ruhen für alle Pferde zum gleichen Zeitpunkt ermöglichen.

Die zur Verfügung stehende Liegefläche sollte daher genügend groß bemessen, trocken und verformbar sein. Auf morastigem Boden legen die Pferde sich nur ungern ab. Um sicherzustellen, dass auch rangniedere Tiere ausreichend Ruhen und Liegen können, sind mehrere kleine Unterstände einem großen Unterstand vorzuziehen. Oftmals ist es jedoch nicht möglich, die Genehmigung für mehr als einen Unterstand pro Fläche zu erhalten. In diesem Fall kann die Raumteilung eines ausreichend großen Witterungsschutzes für mehr Ruhe sorgen.

Wird der Boden mit z.B. mit Stroh oder Holzspänen eingestreut, muss die Einstreu regelmäßig erneuert werden. Durch das Anbringen abgerundeter Bohlen (ca. 20 cm hoch) in den Eingängen kann weitestgehend verhindert werden, dass die Pferde die Einstreu nach draußen tragen. Die alleinige Verwendung von z.B. Gummimatten genügt unter Umständen nicht den Anforderungen an eine für Pferde geeignete Liegefläche. Wird Einstreu verwendet, muss diese ordnungsgemäß abgeführt werden.

Die Fläche vor dem Witterungsschutz ist einer erhöhten Trittbelastung ausgesetzt. Sand, Rindenmulch, Rasengittersteine oder verschiedene Bodenbeläge schützen den Bereich. (Bildquelle: Baumgartner)

Die Fläche vor dem künstlichen Witterungsschutz ist einer erhöhten Trittbelastung ausgesetzt. Der Bildung von Morast in diesem Bereich sollte durch geeignete Maßnahmen, z.B. der Aufschüttung von Sand oder Rindenmulch entgegengewirkt werden. Auch die Befestigung mittels Rasengittersteinen oder verschiedener Kunststoff- oder Gummibodenbeläge ist denkbar, jedoch ist das Baurecht zu beachten. Die Befestigung der Fläche erleichtert die Entfernung des Kots, der in diesem stark frequentierten Bereich verstärkt abgesetzt wird.

Das Pferd als Fluchttier: Eine wichtige Rolle für die Wahl des Standortes und die Ausführung des Unterstands spielen die Eigenschaften des Pferdes als Fluchttier. Wenn Pferde die Umgebung aus dem Unterstand heraus nicht ausreichend überblicken können oder Störfaktoren wie Straßen- oder Eisenbahnverkehr für Unruhe sorgen, wird der Witterungsschutz unter Umständen von den Pferden nicht genutzt.
In solchen Situationen empfiehlt es sich den Unterstand mit nur zwei Seitenwänden zu versehen oder ggf. Fensteröffnungen einzubauen. Werden diese mit Windschutznetzen bespannt, ist für ausreichende Sichtverhältnisse und Ventilation innerhalb des Unterstands gesorgt und das Risiko von Verletzungen sowie das Entstehen von Zugluft minimiert.
Um das Insektenaufkommen im Bereich des Unterstands gering zu halten, sind luftige, erhöhte Lagen den Talsenken und Waldrändern vorzuziehen. Ebenso sollte eine direkte Gewässernähe vermieden werden. Zum Schutz vor Insekten können PVC-Streifenvorhänge an den Eingängen angebracht werden. Die Pferde können diese mit Kopf und Schulter leicht beiseiteschieben und akzeptieren sie in der Regel gut.

Nur im Sommer

Eine schnelle und kostengünstige Lösung, um Pferden im Sommer Schatten zu spenden bietet das Aufstellen von Beschattungsnetzen. Diese schützen vor direkter Sonneneinwirkung und ermöglichen dennoch eine leichte Luftbewegung. Als Regenschutz sind sie jedoch ungeeignet. Auch mobile Weidehütten oder Weidezelte können hier gute Dienste leisten, sofern diese baurechtlich aufgestellt werden dürfen.

Werden im Sommer die Schutzvorrichtungen ohne Seitenwände aufgrund der besseren Luftzirkulation von den Pferden bevorzugt, ist für die ganzjährige Nutzung jedoch darauf zu achten, dass der Windschutz gewährleistet ist. Der Gartenpavillon als kostengünstige Alternative zum Weidezelt weist eine deutlich geringere Stabilität auf und kann durch Verbiss und Scheuern auch eine Verletzungsgefahr für die Pferde darstellen.

Der Eingangsbereich des Unterstands wurde vorübergehend mittels Beschattungsnetz vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt. (Bildquelle: Kuhnke)

Baurecht beachten

Über die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit für den Unterstand gibt die jeweilige Landesbauordnung Auskunft. Für die genehmigungsfreie Errichtung eines Unterstandes für Tiere ist der § 62 der BauO NRW 2018 (21.7.2018) zuständig. Die Errichtung oder Änderung folgender baulichen Anlagen bedarf dem gemäß keiner Baugenehmigung (§ 62 Genehmigungsfreie Bauvorhaben):

  • Gebäude bis zu 75 m³ umbautem Raum ohne Ställe im Außenbereich, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.
  • Gebäude bis zu 4,0 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt sind und die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches) dienen.

Genehmigungsfrei sind also nur solche Schutzhütten und Unterstände, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Voll- oder Nebenerwerbsbetriebes errichtet werden. Ist kein landwirtschaftlicher Betrieb gegeben, sind bauliche Anlagen laut BauO NRW 2018 für Pferde im Außenbereich unzulässig und es muss eine Baugenehmigung dafür eingeholt werden. Können Tiere im Witterungsschutz zeitweise eingesperrt werden oder erfolgt in ihm eine Versorgung mit Futter oder Wasser, auch wenn dies nur über einen befristeten Zeitraum geschieht, handelt es sich um einen baugenehmigungspflichtigen Stall (BauO NRW 2018).

Im Bauordnungsrecht werden offene Unterstände als untergeordnete Bauten oder als Behelfsbauten gesehen. Sie sind ohne Fundamente und in Leichtbauweise zu erstellen. Es können auch zerlegbare und transportable Unterstände sein. Die Größe der Grundfläche ist nicht maßgebend, aber die maximale Höhe von 4 m ist zu beachten. Wesentliches Merkmal eines Weideunterstandes ist, dass er jederzeit von den Tieren nach Belieben aufgesucht oder verlassen werden kann.

Entgegen weit verbreiteter Auffassung sind auch mobile oder versetzbare Gebäude, die nicht eindeutig den vorgenannten Kriterien für im Außenbereich baugenehmigungsfreie Unterstände entsprechen, baugenehmigungspflichtig. Ganz und gar ohne Genehmigung kann im Außenbereich keine bauliche Anlage errichtet werden. Gut beraten ist, wer sich an kompetenter Stelle vergewissert, ob das von ihm geplante Vorhaben tatsächlich unter die Baugenehmigungsfreiheit fällt.

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