Tierhalterhaftpflicht

Pferdeversicherungen im Überblick

Deckungssumme, Fremdreiterhaftpflicht und Versicherungszeitpunkt, Transport, Reitbeteiligung, OP-Versicherung: Hier sind wichtige Fakten zur Tierhalterhaftpflicht und sinnvolle Pferdeversicherungen im Überblick.

In Deutschland ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine Haftpflichtversicherung für sein Pferd abzuschließen. Aber was, wenn das Pferd einen Schaden verursacht? Dann können Pferdehalter auf hohen Kosten sitzenbleiben. Die FN (kurz für "Deutsche Reiterliche Vereinigung") empfiehlt Reitern und Pferdehaltern, sich Gedanken über Versicherungen zu machen. Hier stellt die FN die wichtigsten Fakten zur Haftpflichtversicherung sowie sinnvolle Pferdeversicherungen zusammen.

Die wichtigsten Fakten zur Haftpflichtversicherung im Überblick

Deckungssumme: Es sollten etwa 15 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einberechnet werden. Allerdings sind auch höhere Versicherungssummen möglich.

Versicherungszeitpunkt: Bis zum Zeitpunkt des Absetzens von der Mutterstute, spätestens jedoch am Ende des ersten Lebensjahres, wird die Haftpflichtversicherung für ein Pferd notwendig. Vorher sind Fohlen meistens über die Stute versichert.

Reitpferde: Mit Anreiten eines jungen Pferdes verändert sich das Risiko und damit auch der Versicherungsbeitrag. Wer beginnt, sein Pferd zu reiten, sollte das dem Versicherer mitteilen.

Fremdreiter: Eine Haftpflichtversicherung sollte Ansprüche fremder Reiter mit abdecken. Sollte sich eine fremde Person auf das Pferd setzen, sollte diese in der Versicherung mit eingeschossen sein, sonst kann es zu hohen Kosten kommen, die der Versicherungsnehmer allein tragen muss.

Sinnvolle Pferdeversicherungen

Reitbeteiligung absichern: Pferdebesitzer mit Reitbeteiligung sollten darauf achten, dass das Fremdreiterrisiko im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht mit abgesichert ist. Dieses Risiko musste früher meist extra abgeschlossen werden, gehört mittlerweile aber bei nahezu allen Versicherern zum Basis-Leistungsprogramm der Haftpflichtversicherung. Was ist darunter genau zu verstehen? Ein Fremdreiter kann ein Freund sein, der regelmäßig oder gelegentlich und unentgeltlich das Pferd reitet. Verursacht das Pferd nun einen Schaden an einer Sache, einem Dritten oder an dem Fremdreiter selbst, greift der Versicherungsschutz.

Operationskostenversicherung für Pferde: Die gesundheitliche Versorgung des Pferdes kann viel Geld verschlingen – manchmal vielleicht sogar Geld, das keineswegs vorhanden ist. Eine OP-Kostenversicherung kann da helfen. Allerdings unterscheidet sich das Leistungsspektrum von Versicherung zu Versicherung. Bei einigen Angeboten wird nur ein gewisser Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) übernommen. Andere Anbieter haben eine Jahreshöchstentschädigung oder begrenzen die Leistungsübernahme bestimmter Operationen auf einen gewissen Betrag.

Wichtig ist, dass das Pferd bei Antragsaufnahme gesund ist. Alter und oder Rasse sind egal. Am Anfang der Versicherungsdauer steht immer eine Wartezeit. In aller Regel besteht die Wartezeit über drei Monate. In einigen Fällen, wie bei Chip-Operationen zum Beispiel, verlängert sich die Wartezeit auf zwölf Monate. Bei den meisten Versicherern sind Operationen, die nach Unfällen entstehen, aber sofort abgedeckt, denn das ist nicht vorhersehbar.

Sinnvoll ist eine OP-Kostenversicherung allemal, denn auch wenn sie nicht vor allen Kosten schützt, sorgt sie für ein kleines finanzielles Polster. Eingriffe aufgrund von Koliken gehören bei vielen Anbietern zum Standardpaket und werden je nach Tarif mit einer Höchstsumme oder sogar unbegrenzt erstattet.

Lebensversicherung: Neben der Tierhalter- sowie OP-Kostenversicherung gibt es noch eine dritte Versicherung, die zum Programm vieler Anbieter gehört: die Lebensversicherung für das Pferd. Auch bei dieser gibt es verschiedene Tarifoptionen. Die Basisausführung deckt meist den Tod durch einen Unfall ab. Die beitragsmäßig teuerste Variante beinhaltet oft eine Entschädigung bei anhaltender Erkrankung oder Verletzung, durch die das Pferd nicht mehr geritten werden kann.

Transport: Die Pferdetransportversicherung ist ebenfalls eine Überlegung wert: Ein Unfall auf dem Weg von A nach B ist schließlich schnell passiert. Die meisten Anbieter sichern dann Schäden im Falle der Nottötung oder des Todes aufgrund des Unfalls ab. Ob man diese Versicherung dagegen dauerhaft benötigt, hängt von den eigenen Verhältnissen ab. Fährt man viel auf Turniere oder ist generell öfter mit dem Pferd auf dem Hänger unterwegs, empfiehlt sich die Tierlebenversicherung, da sie den Transport mit absichert. Steht das Pferd dagegen meist auf der heimischen Weide, gibt es die Möglichkeit, auf kurzfristige Transportversicherungen zurückzugreifen.

Kontakt: Bei konkreten Fragen zum Thema steht auch die Mailadresse versicherungsberatung@fn-dokr.de zur Verfügung. Dort beantwortet die FN kostenlos Versicherungsfragen.

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